27. November 2011

Unter der Überschrift “Politische Gerechtigkeit, Demokratie und Wirtschaft in Einklang bringen” haben die Grünen auf ihrem Parteitag in Kiel einen Leitantrag beschlossen, dem zufolge der kirchliche Sonderweg grundsätzlich auf den engeren Bereich der Verkündigung beschränkt werden soll. Streikrecht, das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das kollektive Arbeitsrecht sollen uneingeschränkt auch bei kirchlichen Dienstgebern gelten.

Die Kirchenvertreter finden dies alles andere als lustig und zeigen sich “enttäuscht und verwundert”, dass die Grünen den Dienstnehmer/innen in Diakonie und Caritas Grundrechte zugestehen wollen, ohne vorher die Kirchen zu fragen. Die entsprechenden Berichte findet Ihr hier:

Bericht von Netzticker.com

Bericht von katholisch.de

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