03. November 2011

Harald Schliemann, früherer Thüringer Justizminister und derzeitiger Präsident des Kirchengerichtshofes der EKD, war Referent bei der Versammlung der AGMAV.Westfalen in Dortmund. Er äußerte sich in Sinne seiner früheren Aussagen politisch zur Zukunft des Dritten Weges: „Selbst gesetzte Ziele und Anforderungen müssen Kirche und Diakonie einhalten, sonst gefährden sie die Fortbestand des kirchlichen Arbeitsrechts.“

Im Kontext verschiedener Entscheidungen des KGH wurde er dazu befragt, wie er die Zukunftsaussichten des Dritten Weges beurteile: Das Verfahren der Kirchen gegen ver.di vor dem BAG sei offen und müsse abgewartet werden. Schon heute gäbe es einige politische Entwicklungen in Kirche und Diakonie, die geeignet wären, das Kommissionsmodell zu kritisieren. Kirche und Diakonie hätten selber dafür zu sorgen, dass die von ihnen in Anspruch genommenen Sonderwege auch von allen eingehalten – und nicht anderweitig umgangen würden!

Harald Schliemann beantwortete auch Fragen zu den kirchengerichtlichen Entscheidungen, mit denen die Aufgaben der MAV zu tarifpolitischen Fragen eingegrenzt werden könnten.

Roland Brehm stellte als Sprecher für den AGMAV-Vorstand nochmals fest, dass die Mitarbeitervertretungen natürlich weiterhin – mindestens wenn die Belegschaft dazu Fragen hat – in Betriebsversammlungen das System Dritter Weg erklären und kommentieren werden. Auch die letzten Entscheidungen des KGH der EKD haben belegt, dass zum Beispiel die Mitarbeitervertretung durchaus sogar ein Beurteilungsrecht hat, ob das richtige Arbeitsrecht durch den diakonischen Arbeitgeber für die Einrichtung ausgewählt wurde.

Zahlreiche Diskussionsbeiträge in der Veranstaltung verdeutlichten, dass viele Träger auch in der Diakonie sich zu großen „Konzern-ähnlichen Großunternehmen“ zusammenschließen, die den „Sozialmarkt“ massiv bestimmen wollen. Mitarbeitervertreter kritisieren, dass nicht immer die von der Diakonie selbst gesetzten Prinzipien (Präses Schneider: Ein Lohn zum Leben!) eingehalten werden. Es wurde nochmals darauf hingewiesen, dass die Forderung der Gewerkschaften sinnvoll ist, für die gesamte Sparte Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege einen einheitlichen Tarifvertrag im Sinne einer „Wettbewerbsordnung“ abzuschließen, wenn man der weiteren Abwertung der sozialen Hilfefelder – und der darin tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirkungsvoll entgegen wirken will.

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