In den Religionsgesellschaften und  Kirchen in Deutschland, sowie ihren karitativen Einrichtungen gilt das Betriebsverfassungsgesetz nicht, stattdessen übernehmen hier Mitarbeitervertretungen (MAV) auf der Basis der von den Kirchen erlassenen „Mitarbeitervertretungsgesetzen“ (MVG) die Aufgaben von Betriebsräten.

130 000 Mitarbeitende wählen jeweils in ihrer Einrichtung ihre eigene Mitarbeitervertretung (MAV). So viele Männer und Frauen arbeiten hauptamtlich in rund 4900 Sozialeinrichtungen, die zur „Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. “ gehören.  Die drei diakonischen Werke (Landesverbände) haben den Verein gemeinsam gebildet .  Das entspricht den Strukturen der drei eigenständigen evangelischen Kirchen in Nordrhein-Westfalen: Ev. Kirche im Rheinland, Ev. Kirche von Westfalen und Lippische Landeskirche.

Die  „Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in Westfalen“ (AGMAV) ist der landesweite Zusammenschluss, dem die Mitarbeitervertretungen der diakonischen Einrichtungen in Westfalen angehören.

In einer Satzung sind Struktur und Arbeitsweise der AGMAV festgelegt; diese wurde durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Die Mitgliederversammlung wählt auch den AGMAV-Vorstand, der aus 11 Mitgliedern besteht.

Die Vorstandsmitglieder und alle Aktiven arbeiten bislang in der und für die AGMAV ehrenamtlich, das heißt privat und zusätzlich zu ihrer normalen Berufstätigkeit. Der Vorstand wird für vier Jahre gewählt und vertritt die AGMAV nach außen.

Die Ziele und Aufgaben der AGMAV sind seitdem:

- gegenseitiger Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen den gewählten Interessenvertretungen,

- Förderung der Schulung und Fortbildung der Mitarbeitervertretungen,

- Meinungsbildung zu mitarbeitervertretungsrechtlichen und arbeitsrechtliche Fragestellungen und

- Erarbeitung und Veröffentlichung gemeinsamer Positionen.

Historie

Die Gründung der „Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in Westfalen“ (AGMAV) haben am 6. Dezember 1996 etwa 20 gewählte Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter aus Westfalen und Lippe in Bielefeld-Bethel vollzogen. Als Zusammenschluss der Mitarbeitervertretungen aus diakonischen Einrichtungen in Westfalen, genauer gesagt “im Bereich des Diakonischen Werks Westfalen”, sollte auch hier ein landesweiter Zusammenschluss gebildet werden, denn  vergleichbare „AGMAVen“ oder „Gesamtausschüssen“ gibt es bereits seit Ende der 1970er Jahre in nahezu allen der 24 Gliedkirchen / Diakonischen Werke in der EKD.

Rechtliche Anerkennung

Seit der Gründung begehrt die AGMAV eine klare Einbeziehung in kirchliche Prozesse und dafür auch eine entsprechende Ausstattung; üblicherweise wird das in den anderen Gliedkirchen der EKD durch eine Regelung im jeweiligen Einführungsgesetz / Übernahmegesetz zum Mitarbeitervertretungsrecht (zu §§ 54, 55 MVG.EKD) festgelegt. Entsprechende Anträge der AGMAV hat die Kirchenleitung bislang abgelehnt, lediglich die Diakonie Westfalen (der Vorstandsvorsitzende) hat zeitweise über einige Jahre eine kleine Mittelzuweisung übernommen.

Aktuell (siehe entsprechende Meldung) besteht seit Mitte 2011 bei der Kirchenleitung der Ev. Kirche von Westfalen die Absicht, ebenfalls eine Regelung zu § 54 MVG zu treffen. In der Ev. Kirche im Rheinland hatte die Landesynode 2011 beschlossen, einen entsprechenden Gesamtausschuss gem. § 54 MVG zu bilden, der sich im Herbst 2011 konstituiert.