Stellungnahme zu den Anträgen der Dienstgeberseite in der ARK DD

Stellungnahme zu den Anträgen der Dienstgeberseite in der ARK DD

Die Dienstgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) hat zur aktuellen Verhandlungsrunde diverse Anträge gestellt, die in ihrer Gesamtheit eine erhebliche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen bedeuten würden. Die agmav Westfalen-Lippe hat dazu eine Stellungnahme verfasst und an den Rat der EKD, das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE), den Marburger Bund und den vkm geschickt. Der Text lautet wie folgt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die agmav Westfalen-Lippe (der Gesamtausschuss der Ev. Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche, zuständig für den Bereich der Diakonie der genannten Landeskirchen) hat mit Unverständnis die Anträge der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) zur Kenntnis genommen.

 

Entgegen der Versuche vieler gesellschaftlicher Gruppen, die soziale Arbeit aufzuwerten, Anreize zu schaffen, um u.a. dem Pflegenotstand entgegenzuwirken, wollen die Dienstgeber der Diakonie Deutschland die soziale Arbeit abwerten.

 

Ohne Not beantragen die Dienstgebervertreter der Arbeitsrechtlichen Kommission Diakonie Deutschland (ARK DD) die Absenkung der Entgelte in der Pflege um zusammengenommen über 20%. Dies ist unbegreiflich, denn auch die Maximierung der Gewinne kann nicht Ziel dieser Anträge sein. Fallen die Entgelte, sinken auch die Pflegesätze.

 

Statt entschieden für eine Ostangleichung der Tarife einzutreten, zementieren die diakonischen Antragsteller mit ihren Anträgen die in Teilen noch immer vorhandene Trennung zwischen Ost- und Westdeutschland. Sie bauen eine „Tarifmauer“.

 

Mit dem Antrag zur Einführung einer „Anlage Altenhilfe Schleswig-Holstein“ wollen die Antragsteller auch eine (Tarif-)Mauer im Norden errichten. Sie wollen sich den vermeintlich schlechteren Vergütungsbedingungen in Schleswig-Holstein anpassen. Statt entschieden für eine gesicherte Refinanzierung der Altenhilfe einzutreten, verschlechtern sie die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen auch im Norden um ein Vielfaches. Auch dies ohne Anlass, haben doch der Gesetzgeber und das Bundessozialgericht festgelegt, dass die Tarife vollständig bei den Pflegesätzen zu berücksichtigen sind.

 

Mit dem Antrag die Arbeitszeit zu verlängern, werden die Arbeitsbedingungen weiter verschlechtert. Statt fehlendem Personal mit Einstellungen zu begegnen, werden die Arbeitszeiten verlängert und das bei sinkender Entgeltentwicklung. So werden die Mitarbeitenden doppelt über den Tisch gezogen.

 

Die beantragte Streichung der Pflegezulage schmälert das Einkommen um weitere 80 Euro monatlich. Dies allerdings nur für die Hilfskräfte – die scheinen nach Ansicht der diakonischen Arbeitgeber genug zu verdienen.

Dass gerade in den unteren Entgeltgruppen viele Teilzeitkräfte beschäftigt werden, scheint sie nicht zu interessieren. Statt etwas gegen Kinderarmut zu tun, verschärfen sie das Problem. Die vielgepriesene Dienstgemeinschaft lässt grüßen.

 

Mit dem Antrag den Kinderzuschlag zu streichen machen die diakonischen Antragsteller deutlich, dass sie die Aufforderung der EKD, mehr für Familien zu tun, nicht auf sich beziehen. Sie leben scheinbar in einer anderen Realität.

 

Mit der Einfügung einer Anlage 16a „Arbeitsrechtsreglung für Einrichtung der beruflichen Bildung“ wollen die diakonischen Arbeitgeber eine weitere Sparte schaffen. In dieser Sparte soll auf die Jahressonderzahlung und den Kinderzuschlag vollständig verzichtet werden. Das Entgelt soll sich ausschließlich nach dem Mindestlohn für pädagogisches Personal bemessen. Durch eine solche Veränderung würde die Diakonie zukünftig wie jeder private „Billiganbieter“ in diesem Bereich zu bewerten sein. Statt für eine angemessen Vergütung einzutreten, unterwerfen sich die diakonischen Dienstgeber völlig dem marktideologischen Denken und folgen denjenigen, die sie sonst gerne an den Pranger stellen.

 

Mit dem Antrag, die Jahressonderzahlung um 75% zu senken, wird das Jahresentgelt um weitere rund 6% gekürzt. Zudem hat diese familienfeindliche Tarifpolitik der Diakonie Deutschland erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung der Renten.

 

Hat nicht erst vor einem Jahr, am 28. April 2015, der Ratsvorsitzende der EKD Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm die „Neue Denkschrift der EKD – Solidarität und Selbstbestimmung im Wandel der Arbeitswelt“ vorgestellt? Mit dieser Denkschrift ist die EKD deutlich von dem neoliberalen Trend der Denkschrift von 2008 abgerückt.

So kritisiert die EKD, dass die Träger der sozialen Arbeit in einen ruinösen Wettbewerb getrieben wurden und fordert einen verbindlich geltenden Flächentarifvertrag.

 

Dies scheint, in Anbetracht der oben genannten Anträge, an der Diakonie Deutschland vorbeigegangen zu sein. Oder setzen sich die diakonischen Arbeitgeber, zumindest die die sich im „Verband diakonischer Dienstgeber Deutschland“ (VdDD) zusammengeschlossen haben, mit ihren neoliberalen Vorstellungen auch gegen die Interessen der Kirche und ihrer Diakonie durch?

 

Diesen „herrschenden Gutsherren“ müssen ihre Grenzen aufgezeigt werden. Der „Dritten Weg“ der Kirche und ihrer Diakonie ist dazu offensichtlich nicht geeignet. Darum fordert die agmav Westfalen-Lippe die Verbände, die sich noch am „Dritten Weg“ beteiligen auf, diesen Dritten Weg zu verlassen und gemeinsam mit den Verbänden, die sich nicht am „Dritten Weg“ beteiligen, für einen Tarifvertrag Soziales einzutreten. So, wie es von der EKD unterstützt wird.

 

Die EKD und das EWDE fordern wir auf, den diakonischen Einrichtungen, vor allem denen, die sich im VdDD organisiert und damit den kircheneigenen Weg schon verlassen haben, die Rückkehr zur christlichen Ethik zu ermöglichen, andernfalls die Zuordnung zur Kirche nicht nur in Frage zu stellen, sondern zu beenden.

 

Im Einvernehmen mit den anderen Gesamtausschüssen der Landeskirchen fordert die agmav Westfalen-Lippe ordentlich verhandelte Tarifverträge.

 

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