Über uns als

Gesamtausschuss für den Bereich der Diakonie der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche

Historie

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Die „Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitendenvertretungen Westfalen – Lippe“ (agmav WESTFALEN-LIPPE) ist der Gesamtausschuss gemäß § 54 Mitarbeitendenvertretungsgesetz der Ev. Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche.

Zuständig für den Bereich der Diakonie, ist sie damit der landesweite Zusammenschluss der Mitarbeitendenvertretungen diakonische Einrichtungen in Westfalen und Lippe.

Rund 60 000 Mitarbeitende wählen in Westfalen und Lippe jeweils in ihren diakonischen Dienststellen ihre Mitarbeitendenvertretung (MAV). Die drei Gliedkirchen, Ev. Kirche im Rheinland, Ev. Kirche von Westfalen und die Lippische Landeskirche haben ein gemeinsames Diakonisches Werk. Die agmav Westfalen-Lippe ist zuständig für rund 450 Mitarbeitendenvertretungen in Westfalen und Lippe. Eine Mitgliederversammlung wählt jeweils im Jahr der MAV-Wahlen 14 Mitglieder aus Westfalen, eine weitere Mitgliederversammlung wählt ein Mitglied für den diakonischen Bereich der lippischen Landeskirche, so dass die agmav Westfalen-Lippe aus 15 Personen besteht. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. In einer Geschäftsordnung sind Struktur und Arbeitsweise der agmav Westfalen-Lippe festgelegt.

Die Historie

Die Gründung der „Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitendenvertretungen in Westfalen“ (agmav) haben am 6. Dezember 1996 etwa 20 gewählte MitarbeitendenvertreterInnen aus Westfalen und Lippe in Bielefeld-Bethel vollzogen. Als Zusammenschluss der Mitarbeitendenvertretungen aus diakonischen Einrichtungen in Westfalen, genauer gesagt “im Bereich des Diakonischen Werks Westfalen”, sollte auch in Westfalen ein landesweiter Zusammenschluss gebildet werden.

Vergleichbare „agmaven“ oder „Gesamtausschüsse“ gab es bereits seit Ende der 1970er Jahre in nahezu allen Gliedkirchen der EKD.

Seit der Gründung begehrte die agmav Westfalen eine klare Einbeziehung in kirchliche Prozesse und dafür auch eine entsprechende Ausstattung; üblicherweise wird das in den anderen Gliedkirchen der EKD durch eine Regelung im jeweiligen Einführungsgesetz / Übernahmegesetz zum Mitarbeitendenvertretungsrecht (zu §§ 54, 55 MVG.EKD) festgelegt.

Entsprechende Anträge der agmav hatte die Kirchenleitung stets abgelehnt, lediglich das Diakonische Werk Westfalen (der Vorstandsvorsitzende) hat zeitweise eine kleine Mittelzuweisung übernommen.

Mit dem Beschluss der EKD zum 2. MVG, wurde in § 54 die Einrichtung eines landeskirchlichen Gesamtausschusses nicht mehr ins Belieben der Landeskirchen gestellt, sondern verbindlich vorgeschrieben. Die Synode der Ev. Kirche von Westfalen hat darum 2013 eine Ausführungsverordnung verabschiedet, so dass die Konstituierung eines westfälischen Gesamtausschusses 2014 möglich wurde.

Über die Zusammenarbeit mit den Gliedkirchen und des Diakonischen Werkes, werden nach wie vor Gespräche geführt.