► am Donnerstag, 24. Januar 2019, 9:30 – ca. 15:30 Uhr
► BAuA, Friedrich-Henkel-Weg 1 – 25, 44149 Dortmund
Am 27. Juni 2018 haben wir uns mit Herrn Dr. Jürgen Born, Referent für Wirtschaftspolitik und Projektentwicklung im Fachbereich Wirtschaft, Arbeit und Soziales im Institut für Kirche und Gesellschaft der Evangelischen Kirche von Westfalen, dem Thema Digitalisierung und Arbeit 4.0 in der Sozialwirtschaft genähert. Dieses Thema wollen wir am 24. Januar vertiefen. Digitalisierung kann disruptiv daherkommen und ist eine existentielle Herausforderung für den Datenschutz.
Welche möglichen Folgen hat eine individualisierte Leistungserbringung, der Einsatz von Big Data oder die Therapie- und Servicerobotik und welche Chancen bieten digitale Prozessunterstützung, Vernetzung von Angeboten oder die Dezentralisierung von Kompetenzen? Vor welchen Herausforderungen stehen Mitarbeitervertretungen und wie verändert sich die Mitarbeitervertretungstätigkeit?
Diese und weitere Fragen wollen wir mit euch und Herrn Dr. Jürgen Born thematisieren.
Am 14. November hat die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland einige Änderungen des zweiten Mitarbeitervertretungsgesetzes beschlossen.
Um diese Änderungen zur Kenntnis zu nehmen und zu beraten haben wir Mira Gathmann, Rechtsanwältin der Kanzlei Baumann-Czichon & Partner, zur Tagung eingeladen. Sie wird uns die jeweiligen Änderungen vorstellen und gemeinsam mit uns die Auswirkungen diskutieren.
Neben den beiden Schwerpunktthemen werden wir auch aktuelles aus den Arbeitsrechtlichen Kommissionen beraten und Kurzberichte über die Arbeit der agmav Westfalen-Lippe und der Buko abgeben.
Auf der Tagesordnung erwarten uns somit folgende Punkte:
– Digitalisierung und Arbeit 4.0 in der Sozialwirtschaft
– Änderung des zweiten Mitarbeitervertretungsgesetzes
– Aktuelles aus der ARK-RWL und der ARS-RWL
– Aktuelles aus der ARK-DD
– Berichte der agmav Westfalen Lippe und der BUKO
Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit in der MAV erforderlich sind. Die Teilnahme der MAV-Mitglieder erfolgt gemäß § 19 MVG und sollte rechtzeitig beschlossen werden. Die Teilnahme kostet 60.- € pro Person (inkl. Verpflegung). Dieser Betrag ist bei der Veranstaltung in bar zu entrichten. Die Übernahme der Kosten gem. § 30 MVG ist rechtzeitig von der MAV bei der Dienststellenleitung zu beantragen.
Eine Anfahrt-Skizze findet ihr unter: https:// https://www.baua.de/SharedDocs/Standorte/DE/Dortmund.html