► am Donnerstag, 13. Juni 2019 ► 9:30 – ca. 15:30 Uhr
► BAuA, Friedrich-Henkel-Weg 1 – 25, 44149 Dortmund
Durch die Änderung des zweiten Mitarbeitervertretungsgesetzes ist die Einigungsstelle verbindlich eingeführt worden. Damit ist die Mitbestimmung der Mitarbeitervertretung gestärkt worden, leider nur halbherzig, aber der Einstieg ist geschafft. Ab 2020 ist also auf Antrag eine Einigungsstelle zu bilden. Was ist eine Einigungsstelle, wie arbeitet sie und wird die Ev. Kirche von Westfalen in ihren Anwendungsbestimmungen ergänzende Regelungen treffen? Dies wollen wir am 13.06. mit euch besprechen.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) erweitert die bisherige Regelung für Betriebsrenten und ermöglicht erstmals die „reine Beitragszusage“. Damit verfolgt die Politik das Ziel, Altersarmut zu begegnen und mehr Menschen eine Zusatzversorgung zu ermöglichen. Das BRSG birgt aber auch Gefahren für die Betriebsrente in Form einer Leistungszusage. Nicht wenige diakonische Dienstgeber versuchen sich von der Leistungszusage zu lösen, haben das Thema schon längst in die arbeitsrechtlichen Kommissionen getragen. Die Bundeskonferenz der Mitarbeitervertretungen(BUKO) hat sich 2017/2018 mit dem Thema befasst und eine Präsentation erstellt, die von den Gesamtausschüssen und den Mitarbeitervertretungen bundesweit genutzt werden kann. Sie kann angepasst für alle Zielgruppen verwendet werden. Ziel ist, „Angriffe“ auf die Leistungszusage abwehren zu können. Dazu ist Wissen auf allen Ebenen notwendig.
Welche Auswirkungen das BRSG hat, was das besondere an der Leistungszusage ist und wie wir mit der Präsentation weiterarbeiten können, wollen wir am 13.06. schwerpunktmäßig thematisieren.
Neben den beiden Schwerpunktthemen werden wir auch wieder aktuelles aus den Arbeitsrechtlichen Kommissionen betrachten und ggf. besprechen. Darüber hinaus möchten wir mit euch klären, wie wir die Themen Datenschutz und Digitalisierung weiter bearbeiten wollen.
Auf der Tagesordnung erwarten uns somit folgende Punkte:
– Die kirchliche Einigungsstelle
– Die Besonderheit der Zusatzversorgung
– Datenschutz und Digitalisierung
– Aktuelles aus der ARK-RWL und der ARK-DD
– Bericht der agmav Westfalen-Lippe
Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit in der MAV erforderlich sind. Die Teilnahme der MAV-Mitglieder erfolgt gemäß § 19 MVG und sollte rechtzeitig beschlossen werden. Die Teilnahme kostet 60.- € pro Person (inkl. Verpflegung). Dieser Betrag ist bei der Veranstaltung in bar zu entrichten. Die Übernahme der Kosten gem. § 30 MVG ist rechtzeitig von der MAV bei der Dienststellenleitung zu beantragen.
Eine Anfahrt-Skizze findet ihr unter: https://www.baua.de/SharedDocs/Standorte/DE/Dortmund.html