Zum zweiten Mal in dieser Amtszeit fand die Mitgliederversammlung der agmav Westfalen-Lippe im Assapheum in Bielefeld-Bethel statt. Knapp 80 MAV-Mitglieder hatten sich angemeldet und haben sich auf den Weg gemacht, um von der Rechtsanwältin Viktoria Lübeke von der Kanzlei Feuerhahn über den Datenschutz in der MAV-Arbeit informiert zu werden. Der Vortrag beleuchtete viele Aspekte des Datenschutzes, wie zum Beispiel die Historie. Viktoria stellte die Datenschutzgrundverordnung und das Datenschutzgesetz der EKD vor und verglich die beiden Gesetzestexte. Als Ergebnis stellte sie fest, dass das Datenschutzgesetz der EKD und somit auch die anvisierte Novellierung nicht notwendig sei, da das staatliche Recht alle Angelegenheiten mehr als ausreichend regelt.
Im Rahmen der Mitgliederversammlung haben wir erstmals einen Beitrag unter der Rubrik „Wie geht eigentlich…“ gehalten. Bei den zukünftigen Mitgliederversammlungen werden wir zu verschiedenen Themen einen kurzen Impuls geben, der für viele eine Auffrischung bedeuten, zudem gerade für neue MAV-Mitglieder ein guter Einstieg sein kann. In Bielefeld besprachen wir das Thema Schweigepflicht in der MAV gemäß § 22 MVG.
Noch vor dem Mittagessen konnten wir diese Themen abschließen und Viktoria Lübeke stand für eine Reihe von Fragen, die nicht nur die Themen Schweigepflicht und Datenschutz zum Inhalt hatten, zur Verfügung.
Nach dem Essen berichtete Andreas Korff, Arbeitnehmervertreter in den arbeitsrechtlichen Kommissionen, aus diesen. Zudem gaben wir einen Überblick über die inhaltlichen Themen, mit denen sich die agmav Westfalen-Lippe in den letzten Monaten beschäftigt hat.
Den Abschluss der Veranstaltung bildete eine zweite offene Fragerunde an Viktoria Lübeke, die in vielfältiger Weise genutzt wurde.
Die nächste Mitgliederversammlung findet erneut in Bielefeld statt und zwar im Herbst am 28.10.