agmav Westfalen-Lippe unterstützt sozialethisches Autorenkollektiv

agmav Westfalen-Lippe unterstützt sozialethisches Autorenkollektiv

Die Sozialpfarrer i.R., Wolfgang Belitz, Jürgen Klute, Dr. Hans-Udo Schneider und der Sozialwissenschaftler i.R. Walter Wendt-Kleinberg haben als sozialethisches Autorenkollektiv KDA 123 den Begriff „Dienstgemeinschaft“ wieder zum Thema gemacht.

Mit ihrer Eingabe vom 15. Mai 2020 – „Verhängnisvolle Dienstgemeinschaft“ – an die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen, fordern sie eindringlich und nachdrücklich die Streichung des Begriffs „Dienstgemeinschaft“ aus allen kirchlichen Regelungen.

Das Thema ist nicht neu; schon 2007 hat u.a. auch die agmav Westfalen den Begriff Dienstgemeinschaft thematisiert. Der Sozialwissenschaftler Hermann Lührs hatte damals unter dem Titel, „Kirchliche Dienstgemeinschaft, Genese und Gehalt eines umstrittenen Begriffs“ seine Untersuchung veröffentlicht.

Demnach hat der Begriff Dienstgemeinschaft keine eigenständige kirchliche Tradition. Vor 1933 wurde der Begriff nicht verwendet. Erst durch die nationalsozialistische Weltanschauung wurde der Begriff 1934 in staatliche Gesetze aufgenommen, in erster Linie um den Einfluss von Gewerkschaften und Betriebsräten zu beschränken bzw. abzuschaffen. 1936 wurde der Begriff inklusive aller damit einhergehenden Regelungen und Haltungen, von den Kirchen übernommen.

Die Gesetze zur Arbeitsordnung der Nationalsozialisten und damit auch der Begriff der „Dienstgemeinschaft“ wurden 1946 im staatlichen Bereich beseitigt. 1949 hat die katholische und 1951 die evangelische Kirche entschieden, an diesem Begriff festzuhalten, und das bis heute. Mit dem Begriff versuchen sie unter anderem die Arbeitsrechtsetzung im „Dritten Weg“ zu erhalten und damit kirchlichen Mitarbeitenden Grundrechte vorzuenthalten. Mitarbeitervertreter und Mitarbeitervertreterinnen die Tarifverträge und Streikrecht fordern, werden von der Beteiligung an den Arbeitsrechtlichen Kommissionen ausgeschlossen. Das muss ein Ende haben!

Nicht erst 2012 hat der Bonner Ethiker Hartmut Kreß festgestellt, dass seine Kirche besser beraten wäre, wenn sie den christlichen Charakter der Diakonie nicht über den Ausschluss von Grundrechten definieren würde.

Der Gesamtausschuss agmav Westfalen-Lippe begrüßt die Initiative der Herren Belitz, Klute, Schneider und Wendt-Kleinberg, hält ihre Forderung für berechtigt und damit für unterstützenswert.

Die Eingabe an die Kirchenleitung findet Ihr unter:

Sozialethisches Autorenkollektiv KDA 123 – Belitz/Klute/Dr. Schneider/Wendt-Kleinberg: Verhängnisvolle Dienstgemeinschaft

Eine Kommentierung zur Eingabe findet Ihr unter:

https://weltanschauungsrecht.de/meldung/Eingabe-Kirche-Trennung-Begriff-Dienstgemeinschaft

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