Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Anhang findet ihr eine Arbeitshilfe zum Thema Corona-Virus und Mitbestimmung.
Die Einrichtungen erhalten in der aktuellen Lage Empfehlungen von Dachverbänden und öffentlichen Stellen mit unterschiedlichen Zielsetzungen. Die Umsetzung einiger dieser Empfehlungen unterliegt weiterhin der betrieblichen Mitbestimmung. Lediglich die Umsetzung behördliche Anweisungen unterliegt nicht der betrieblichen Mitbestimmung.
Aus diesem Grund sollten Dienstgeber das Interesse haben, die Mitarbeitervertretung gemäß § 34 MVG-EKD rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Sie sollten die Mitarbeitervertretungen an Ausschüssen oder Arbeitskreisen zum Thema Corona-Virus beteiligen. Die Beteiligungsrechte der MAV sind trotz Ausnahmesituation nicht außer Kraft und unseres Erachtens in solchen Situationen besonders wichtig. Durch die Teilnahme in Ausschüssen und Sitzungen ist ein gemeinsames, zeitnahes und effektives Handeln möglich.
In dieser Ausnahmesituation ist es unseres Erachtens notwendig, pragmatische und ggf. individuelle Lösungen zu finden. Dazu braucht es eine gute Kommunikation zwischen Dienststellenleitung und Mitarbeitervertretung.
Für Mitarbeitervertretungen von Einrichtungen, die diese notwendige Beteiligung noch nicht umsetzen dient die anhängende Arbeitshilfe.
Weitere Informationen zum Thema Corona findet Ihr unter:
- Infektionsschutzgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Corona-Virus:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps.html
- DGUV Faltblatt „10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung
- Aktuelle Entwicklungen zum Corona-Virus und zur Pandemieplanung
https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/Pandemieplanung/Pandemieplanung_Node.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
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