Bericht von der Mitgliederversammlung

Bericht von der Mitgliederversammlung

Die erste Mitgliederversammlung 2026 fand am vierten März im Assapheum in Bielefeld statt. Knapp 100 MAV-Mitglieder haben sich versammelt, um sich ein weiteres Mal mit dem Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beschäftigt. Gemäß § 40b MVG-EKD unterliegen alle Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und gesundheitlichen Gefahren der Mitbestimmung. Zentrales Instrument zur Feststellung gesundheitlicher Gefahren ist die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung. Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen solche Beurteilungen durchgeführt werden.

In der letzten Versammlung mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Gesundheitsschutz hat Svenja Budde, Referentin der Technologieberatungsstelle NRW (TBS-NRW) uns Einblick in wichtige Eckpunkte einer Gefährdungsbeurteilung gegeben. Im März 2026 haben wir mit ihr dieses Thema vertieft. Nach einem kurzen Rückblick wurde auf relevante Gefährdungsfaktoren eingegangen.

Neben diesem Schwerpunktthema haben sich die Anwesenden in Arbeitsgruppen mit dem Thema Benefits beschäftigt. Um Mitarbeitende zu halten und an das eigene Unternehmen zu binden, werden Benefits immer wichtiger. Da die MAVen bei der Ideenentwicklung und Umsetzung ein wichtiger Partner der Dienststellenleitung sind, haben wir in einem partizipativen Verfahren Ideen gesammelt. Diese wurden im Plenum präsentiert und bewertet. So konnten die anwesenden MAV-Mitglieder Ideen für die eigene Dienststelle mit nach Hause nehmen.

Außerdem wurde von der Konferenz der Vorsitzenden berichtet. Diese Konferenz hatte im Februar 2026 zum zweiten Mal stattgefunden. Neben einem allgemeinen Austausch haben sich die 52 Anwesenden in Arbeitsgruppen mit den aktuellen Themen der verschiedenen Hilfefelder beschäftigt. Einige Arbeitsfelder haben begonnen, sich so untereinander zu vernetzen, dass ein kontinuierlicher Austausch möglich ist. Die nächste Konferenz der Vorsitzenden wird am 16. September 2026 stattfinden.

Unter der Rubrik „Wie geht eigentlich…“ hat sich die Versammlung mit den Aufgaben und der Arbeitsweise der agmav Westfalen-Lippe befasst. Natürlich wurde auch wieder über Aktuelles aus den arbeitsrechtlichen Kommissionen berichtet.

Die nächste Mitgliederversammlung wird als „Delegiertenversammlung zur Wahl der agmav Westfalen“ am 30. September 2026 in Dortmund stattfinden. An dieser Wahlversammlung kann – aufgrund der Vorgaben der EKvW – nur eine delegierte Person je MAV teilnehmen. Eine Einladung folgt in Kürze.

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