Beschlüsse der ARK DD: die Corona Prämie kommt nun doch

Beschlüsse der ARK DD: die Corona Prämie kommt nun doch

Während sowohl im weltlichen Bereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst als auch in den kirchlichen Tarifwerken AVR Caritas und BAT-KF schon vor langem eine oder auch mehrere Corona-Prämie(n) für Mitarbeitende vereinbart worden sind, hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) lange über das Thema diskutiert, ohne ein Ergebnis zu erzielen.

Die Dienstnehmerseite veröffentlichte auf der Internetseite der ARK DD, dass es am 25.11.2021 gelungen sei, die Zahlung einer Corona-Prämie zu beschließen, die sich wie folgt staffelt:

EG 1-7: 800,00 €

EG 8-13: 600,00 €

Auszubildende, AnerkennungspraktikantInnen:225,00 €

Teilzeitbeschäftigte sollen diese Zahlung anteilig erhalten, nach dem Vertragsstand am 01.12.2021.

Im Überblick der Ergebnisse und im Rundschreiben liest sich dies dann etwas anders.

Anspruch haben nur Mitarbeitende deren Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis am 31. Januar 2022 besteht und die zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. Juni 2021 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt hatten.

Dort kann auch nachgelesen werden, wer keinen Anspruch hat: Teilnehmende von Maßnahmen in geförderten Arbeitsverhältnissen

und Mitarbeitende, deren Arbeitszeit aufgrund von Kurzarbeit von November 2020 bis Juni 2021, mind. 30 Kalendertagen um mehr als 50 v.H. verringert war.

Damit Mitarbeitende in Tagungshäusern eine Corona-Prämie erhalten, muss eine Dienstvereinbarung abgeschlossen werden.

Mitarbeitende (EG 1-7) in Einrichtungen bzw. Einrichtungsteilen deren Betriebszweck die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen ist, erhalten ebenfalls 225,00€, nicht die oben genannten 800,00€.

Die Prämie soll mit der Zahlung des Januargehalts, muss jedoch spätestens mit der Zahlung des Märzgehalts ausgezahlt werden.

Warum diese Sonderregelungen getroffen wurden erschließt sich uns nicht.

Zudem habe man sich auf eine Entgelterhöhung von 2,2%, mindestens jedoch 50,00 €, ab dem 01.01.2022 und die Erhöhung verschiedener Zulagen geeinigt.

Die Wechselschichtzulage soll zum 01.04.2022 um 30,00 € auf 100,00 € erhöht werden. Eine weitere Steigerung von 30,00€ soll es am 01.09.2022 geben.

Ab dem 01.04.2022 soll der Samstagszuschlag mit 15 % des Stundenentgeltes berechnet werden.

Ab dem 01.04.2022 gibt es eine Funktionszulage für Fachkräfte, wenn sie bestimmte Voraussetzungen (u.a. Ausbildung, Weiterbildung, Eingruppierung) erfüllen. Dies betrifft Mitarbeitende die in der Praxisanleitung in Pflegeeinrichtungen arbeiten und Mitarbeitende die eine Fachweiterbildung in Palliativ-Care oder Wundmanagement haben. Für Mitarbeitende in der Intensivpflege gibt es eine Intensivzulage.

Weitere Informationen bekommt ihr auf der Arbeitnehmerseite der ARK DD https://www.diakonie-ark-dienstnehmerseite.de/

div#stuning-header .dfd-stuning-header-bg-container {background-size: initial;background-position: top center;background-attachment: initial;background-repeat: initial;}#stuning-header div.page-title-inner {min-height: 650px;}