Die Mitgliederversammlung der agmav Westfalen-Lippe beschließt folgende Resolution:

Die Umsetzung der Arbeitsrechtsregelungsgesetze der EKD (ARGG-EKD und ARRG RWL) und die damit verbundene Auseinandersetzung über die Anwendung der AVR DD in Westfalen und Lippe zeigen deutlich, dass sie grundsätzlich ungeeignet sind, das Arbeitsrecht in Kirche und Diakonie zu gestalten. Wir sind seit langem dafür, dass dies durch den Abschluss von Tarifverträgen geschieht und bestätigen dies noch einmal ausdrücklich. Wir fordern Kirche und Diakonie auf, Gespräche mit den tariffähigen Gewerkschaften aufzunehmen, um gemeinsam Lösungen zu suchen statt einseitig unsinnige Gesetze zu erlassen.

Dortmund, der 19.02.2015