Der neue § 20a Infektionsschutzgesetz (lfSG)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unsere erste Veranstaltung für Mitarbeitervertretungen diakonischer Einrichtungen in Westfalen und Lippe in diesem Jahr, werden wir am 16. Februar 2022 mit folgendem Schwerpunkt als Videokonferenz durchführen.
Am 12.12.2021 ist das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 in Kraft getreten. Der neue § 20a Infektionsschutzgesetz (lfSG) regelt für bestimmte Branchen bzw. Bereiche eine Impfpflicht zum Schutz vor Covid-19. Welche arbeitsrechtlichen Auswirkungen hat diese Änderung auf ungeimpfte Mitarbeiter*innen? Was bedeutet sie für den Bestand des Arbeitsverhältnisses und die wirtschaftlichen Belange der Mitarbeiter*innen? An welchen Stellen ergeben sich Beteiligungsrechte und Gestaltungsspielräume für die Mitarbeitervertretungen? Was können MAVen bei diesem sensiblen und hitzig diskutierten Thema tun, um ihrem Auftrag, die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiter*innen zu fördern, gerecht zu werden? Was kann ggf. unternommen werden, damit es gar nicht erst zu Eingriffen in das Arbeitsverhältnis kommt?
Unsere Tagesfortbildung greift diese Fragen auf und gibt einen Überblick über die Rechtslage sowie über die Rechte der Mitarbeitervertretungen und Mitarbeiter*innen im Zusammenhang mit der Pflicht zum lmmunitätsnachweis gegen Covid-19.
Zudem erreichen uns vermehrt Fragen rund um das Thema Pflegekammer NRW. Die Fragestellungen reichen von der Abfrage des aktuellen Standes bis hin zur Frage, wie die Kammer abgeschafft werden könne und wie die agmav Westfalen-Lippe dazu steht. Auch diese Fragen möchten wir am 16. besprechen.
Auf der Tagesordnung erwarten uns somit folgende Punkte:
– Neuerungen im Infektionsschutzgesetz (Immunitätsnachweis COVID-19)
– Aktuelles zur Pflegekammer NRW
– Aktuelles aus der ARK-RWL und der ARK-DD
– Bericht der agmav Westfalen-Lippe
Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit in der MAV erforderlich sind. Die Teilnahme der MAV-Mitglieder erfolgt gemäß § 19 MVG und sollte rechtzeitig beschlossen werden. Die Teilnahme kostet 20.- € pro Person. Dieser Betrag ist nach der Veranstaltung, auf Rechnung zu überweisen. Die Übernahme der Kosten gem. § 30 MVG ist rechtzeitig von der MAV bei der Dienststellenleitung zu beantragen.
Den Vordruck zur verbindliche Anmeldung könnt Ihr unter info@agmav.de anfordern. Wir bitten um Anmeldung bis zum 14. Februar 2022.
Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme
und verbleiben mit kollegialen Grüßen