Ach du dickes Ei! Füllen die Dienstgeber so die Osternester? Mehr Arbeit- weniger Geld.
Zum Ende der Fastenzeit schlagen die diakonischen Dienstgeber der ARK DD mit Anträgen auf, die wohl die meisten Mitarbeitenden dazu bringen würden den Gürtel enger schnallen zu müssen.
Zeitzuschläge für Sonntagsarbeit sollen um 5% bzw. 10% erhöht, der Samstagszuschlag dafür gestrichen werden. Darüber hinaus sollen sich alle Zeitzuschläge nur noch auf die Basisstufe beziehen, was einer Kürzung der Zuschläge gleichkommt.
Der Zusatzurlaub für Nachtarbeit soll um mindestens einen Tag gekürzt und die Nachtarbeitszeit um zwei Stunden verkürzt werden sodass ggf. ein weiterer Tag Zusatzurlaub entfallen wird. Auch die Wechselschichtzulage soll nicht unberührt bleiben. Sie soll um 51,26 € monatlich gekürzt werden. Die Zulage für Schichtdienst soll in Zukunft einheitlich 50 € betragen. Für Überstunden soll ein einheitlicher Zuschlag von 4 € gezahlt werden. Teilzeitkräfte erhalten diesen Zuschlag dann auch, wie Vollzeitbeschäftigte, ab der 31. Stunde „Mehrarbeit“.
Erneut sind auch die Pflegezulage und der Kinderzuschlag Ziel der Anschläge. Die Pflegezulage soll bis zum 01.01.2023 stufenweise abgeschafft werden und der Kinderzuschlag soll in Zukunft bei einem Festbetrag von 100 € liegen, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Zwar gibt es Besitzstandszulage, aber für neu einzustellende Kolleg/innen gilt: Familien mit zwei Kindern bekommen zukünftig 81,14 € und Familien mit drei Kindern 171,71 € monatlich weniger. Ob das in Zeiten des demographischen Wandels und der behaupteten Familienfreundlichkeit der Kirche(n) eine gute Idee ist, darf bezweifelt werden.
Dafür soll die Arbeitszeit auf betrieblicher Ebene per Dienstvereinbarung, in Ermangelung dieser auch einzelvertraglich, in einem Zeitkorridor von 38 bis 42 Std. pro Woche festgelegt werden können.
Des Weiteren soll eine Vertretungsbereitschaft eingeführt werden. Mitarbeitende sollen verpflichtet werden, sich auf Anweisung des Dienstgebers für ein Zeitfenster von bis zu zwei Std. bereitzuhalten um bei Abruf einspringen zu können. Hierfür ist ein Vertretungszuschlag von 30 € vorgesehen. Für das kurzfristige „einspringen im Frei“ soll ein Vertretungszuschlag von 60 € gezahlt werden.
Zu guter Letzt sollen Für Mitarbeitende die der Förderung gemäß § 16i SGB II unterliegen, die AVR-DD nicht mehr anwendbar sein. Dies bedeutet: Gleiche Arbeit- ungleiche Rechte und Förderung der ungleichen Arbeitsbedingungen.
Mit völligem Unverständnis haben wir diese Anträge zur Kenntnis genommen.
Wie diakonisch ist es, Mitarbeitenden mit geringem Entgelt und ggf. hohen Belastungen die Zulagen zu nehmen oder zukünftig nicht mehr zu zahlen? Menschen mit Vermittlungsschwierigkeiten nicht denselben Arbeitsvertrag zu geben wie den anderen Kollegin und Kollegen? Zuschläge zu kürzen und das Überstundenentgelt, an das sowieso kaum ein Mitarbeitender kommt, zu erhöhen.
Mehr Arbeitszeit und dafür weniger Geld. Das ist ein ziemlich faules Ei im Osternest.
Mit solchen Anträgen in Gespräche zu gehen und gleichzeitig von Dienstgemeinschaften zu sprechen, während alle gesellschaftlichen Gruppen eine Aufwertung der sozialen Arbeit insbesondere der Pflege fordern, empfinden wir als unverschämt.
Wir fordern die Dienstgeberseite der ARK-DD auf, ihre Anträge nicht vorzulegen und stattdessen mit konstruktiven Anträgen in die Verhandlungen zu gehen.