Die agmav Westfalen-Lippe kritisiert die Ev. Kirche in Mitteldeutschland.

Die agmav Westfalen-Lippe kritisiert die Ev. Kirche in Mitteldeutschland.

Nach dem gescheiterten Versuch der Ev. Kirche von Westfalen und ihrer Diakonie, gerichtlich feststellen zu lassen, dass Mitarbeitende in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen und Unternehmen nicht streiken dürfen, versucht es nun die Ev. Kirche Mitteldeutschland (EKM) und ihre Diakonie.

Mit diesem erneuten Versuch machen die kirchlichen Arbeitgeber ihre Geringschätzung gegenüber den eigenen Mitarbeitenden deutlich und diskriminieren diese durch den Ausschluss demokratischer Mitwirkung bei der Festlegung der Arbeitsbedingungen.

Gemäß § 33 Mitarbeitendenvertretungsgesetz (MVG) ist es gemeinsame Aufgabe der diakonischen Dienststellenleitungen und der Mitarbeitendenvertretung, darauf zu achten, dass alle Mitarbeitenden nach Recht und Billigkeit behandelt werden und die Vereinigungsfreiheit nicht beeinträchtigt wird. Dieses Recht wird unverändert in Abrede gestellt. Mit diesem Verhalten verstößt die Ev. Kirche nicht nur gegen ihre eigene Gesetzgebung, sondern auch gegen das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland.

Schon 2012 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass eine Gewerkschaft auch in kirchlichen oder diakonischen Unternehmen zum Streik aufrufen und deren Mitglieder streiken dürfen. Die in der Begründung des Urteils benannten Bedingungen für eine in der Zukunft liegende ggf. andere Entscheidung, sind bis heute nicht erfüllt.

Dennoch versucht die EKM und ihre Diakonie die eigenen Mitarbeitenden daran zu hindern, sich gemäß Artikel 9 GG für ihre eigenen Arbeitsbedingungen einzusetzen. Dies ist schäbig und für die agmav Westfalen-Lippe nicht ansatzweise nachvollziehbar. Die Ev. Kirche und ihre Diakonie zeigen in Niedersachsen, Hamburg, Baden, Mecklenburg-Vorpommern und in der Nordkirche, dass im kirchlichen Bereich Tarifverträge möglich sind.

Auf der Delegiertenversammlung des Gesamtausschusses der Mitarbeitendenvertretungen der Diakonie Mitteldeutschland (GAMAV) wurde am 19.02.2025 in Erfurt mit großer Mehrheit ein Weimarer Appell verabschiedet. Die Bundeskonferenz der Gesamtausschüsse und Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitendenvertretungen, das Spitzenorgan der diakonischen Interessenvertretungen, hat in ihrer Vollversammlung am 20.02.2025 beschlossen, den Weimarer Appell zu unterstützen.

Die agmav Westfalen-Lippe hat sich intern am 05.03.2025 in Soest und mit rund 140 Kolleginnen und Kollegen aus Mitarbeitendenvertretungen in Westfalen und Lippe am 14.05.2025 in Dortmund mit dem Thema befasst und erklärt hiermit ihre Solidarität mit den engagierten Kolleginnen und Kollegen des Sophien- und Hufeland-Klinikums in Weimar und unterstützen den Weimarer Appell.

Den Appell und weitere Informationen zum Thema findet Ihr unter:

https://mav-ekm.de/

https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/mein-arbeitsplatz/kirchliche-betriebe/++co++28e9f55e-ef9a-11ef-bec3-df15987af042

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/weimar/klinik-hufeland-strei-verdi-gericht-100.html

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