Am 18. April 2019 fragten wir; „Ach du dickes Ei! Füllen die Dienstgeber so die Osternester?“ Zwar sind mit den Beschlüssen der ARK DD von Mitte Juli einige der Eier nicht mehr im Nest, aber dass diese Beschlüsse auch von der Dienstnehmerseite als Erfolg gewertet werden ist für die agmav Westfalen-Lippe nicht nachvollziehbar, führen sie doch zu einer Vergrößerung der Kluft zwischen den oberen und unteren Entgeltgruppen und werden damit stetig unsozialer.
Rückwirkend zum 01.07. gibt es 2,5% mehr Entgelt, zum 01.07.2020 nochmal 2,2%. Für die EG 7-13 werden die Stufen zusätzlich jeweils um je 1% angehoben. Dies betrifft bundesweit nicht alle Einrichtungen. In einigen Gliedkirchen tritt die Erhöhung erst zum 01.10. in Kraft. Die Einschätzung der Dienstnehmerseite, dass dies aufgrund der Konkurrenzsituation in einigen Bundesländern nötig sei, kann die agmav Westfalen-Lippe nicht teilen. Zudem wird ab dem 01.04.2020 nur für die EG 7-13 eine Erfahrungsstufe drei eingeführt. Die Einführung einer dritten Erfahrungsstufe war längst überfällig. Dass diese nur für die Entgeltgruppen 7-13 eingeführt wird, ist allerdings ein Skandal.
Das Ausfallmanagement beim aktuellen Fachkräftemangel ist ein ungelöstes Problem. Die ARK DD versucht dies zu lösen, indem der Dienstgeber die Dienstnehmer nun dreimal im Monat verpflichten kann, sich für ein Zeitfenster von zwei Stunden unter Nennung des Aufenthaltsortes bereitzuhalten, um ggf. einen Dienst in einem beliebigen Zeitfenster (auch Stunden später) aufzunehmen. Entschädigt wird dies mit 30,00 € bzw. 45,00 € bei Aufnahme einer Tätigkeit. Im Vergleich mit der Rufbereitschaft ist diese Variante günstiger. Inhaltlich ist hierzu sehr wenig geregelt und bietet Grundlage für kontroverse Gespräche bis hin zu der Frage ob diese Regelung nicht sogar rechtswidrig ist.
Die Kürzung der Nachtarbeit um eine Stunde (21.00 bis 6.00 Uhr) führt zu weniger Zusatzurlaub. Im Gegenzug gibt es für einige Bereiche einen zusätzlichen Urlaubstag für Nachtarbeit bei 550 Nachtarbeitsstunden im Jahr. Diese sind aber kaum noch zu erreichen.
Weitere Änderungen gibt es u.a. bei den Schichtzulagen, der Arbeitszeit und den Urlaubsregelungen. Im Übrigen sollen Ergebnisse der Tarifverhandlungen der kommunalen Arbeitgeberverbände mit dem Marburger Bund für die Ärzte übernommen werden. Diese Änderungen sind nur Anpassungen an vergleichbare kirchliche Tarife und Tarifverträge, die seit 2007 überfällig sind.
Die Entgeltsteigerung von bis zu 9%, die die Dienstgeberseite anpreist, kommt nur Mitarbeitenden mit den Entgeltstufen 7 bis 13 zugute. Für alle anderen liegt zwischen ihrer Entgeltsteigerung und den 9% viel nichts. Für einige Dienstnehmer, für Leitungskräfte und Dienstgeber ist dies ein hervorragender Abschluss. Für alle anderen ist es zwar eine geringfügige Verbesserung, jedoch mit einem sehr üblen Beigeschmack. Denn sie dürfen zusehen, wie die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland immer unsozialer werden.