Liebe Kolleginnen und Kollegen,
turnusgemäß finden überall in den Einrichtungen und Dienststellen in diesem Frühjahr die Neuwahlen zur Mitarbeitervertretung statt oder haben bereits stattgefunden. Wir gratulieren allen neu- oder wiedergewählten Kolleginnen und Kollegen zur Wahl in die MAV! Allen MAV Kolleginnen und Kollegen die den Wahltermin noch vor sich haben, wünschen wir viel Erfolg und denen, die nicht erneut kandidieren danken wir für ihren Einsatz.
Die neugewählte MAV konstituiert sich, einer erfolgreichen und engagierten Arbeit kann eigentlich nichts mehr im Wege stehen – oder…? Meistens taucht nach der Konstituierung ein Berg von Fragen auf:
„…Was sind die Aufgaben der MAV? Welche Rechte und Pflichten haben wir? Was erwartet die Belegschaft von der MAV? Was ist erfolgreiche MAV-Arbeit? Wie kann die viele Arbeit in der MAV organisiert werden? Welche Gesetze gelten? und: wo und wie finde ich die Gesetze heraus? Welche Bücher und Zeitschriften brauchen wir? Wer kann uns helfen und beraten? …“
Sich verändernde Rahmenbedingungen im Sozialwesen betreffen direkt oder indirekt immer auch die Belegschaft in unseren Einrichtungen. Digitalisierung ist in aller Munde und die indirekte Steuerung spielt eine immer größere Rolle.
Dies und der weiter bestehende Refinanzierungsdruck lassen vermuten, dass sich die Arbeitsbedingungen nicht so schnell verbessern werden.
Die Arbeit in der MAV sollte deshalb gut aufgestellt sein. Beteiligungsrechte und -möglichkeiten zu kennen und zu nutzen, ist tägliches Handwerkszeug.
Diese Tagesfortbildung ist besonders für neue – aber auch für bereits erfahrene – Mitglieder in der MAV konzipiert. Sie soll eine Übersicht über die vielfältigen und vielschichtigen Aufgaben der MAV geben und Orientierungsmöglichkeiten bieten.
In Form eines „Marktes der Möglichkeiten“ werden Arbeitsgruppen, Foren, Präsentationen usw. angeboten, Kolleginnen und Kollegen der agmav Westfalen-Lippe und andere Praktiker aus Arbeits- und Tarifrecht sind Referenten und Gesprächspartner.
Als Referenten / Mitwirkende / Beteiligte
haben Vertreter folgender Institutionen bereits zugesagt:
- Kirchliche Zusatzversorgungskasse Westfalen, KZVK Dortmund
- Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, ver.di-NRW
- Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, VKM-RWL
- Technologie Beratungsstelle beim DGB, TBS-NRW
- Arbeit und Leben Herford, AuL Herford
- Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, BGW
- Zeitschrift Arbeitsrecht und Kirche, AuK
Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit in der MAV erforderlich sind. Die Teilnahme der MAV-Mitglieder erfolgt gemäß § 19 MVG und sollte rechtzeitig beschlossen werden. Die Teilnahme kostet 40.- € pro Person (inkl. Verpflegung). Dieser Betrag ist bei der Veranstaltung in bar zu entrichten. Die Übernahme der Kosten gem. § 30 MVG ist rechtzeitig von der MAV bei der Dienststellenleitung zu beantragen.
Eine Anfahrt-Skizze findet ihr hier
Wir bitten um verbindliche Anmeldung mittels des beigefügten Vordrucks