Einladung zur Mitgliederversammlung

Einladung zur Mitgliederversammlung

am Donnerstag, 02. März 2017  9:30 – ca. 15:30 Uhr

BAuA, Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zu unseren Aufgaben gehört es die Mitarbeitervertretungen zu beraten, zu unterstützen und den Informationsaustausch zu fördern. Auch haben wir Stellungnahmen zu den beabsichtigten Änderungen kirchengesetzlicher Regelung abzugeben. Um diese Aufgaben wahrzunehmen und die Stellungnahmen vorzubereiten, laden wir Euch hiermit herzlich zur Mitgliederversammlung ein.

Die Mitgliederversammlung setzt sich aus je einem/r Delegierten aus allen westfälischen und lippischen Mitarbeitervertretungen zusammen. Die Einrichtungsträger müssen Mitglied im Diakonischen Werk RWL sein und die Einrichtung muss auf dem Gebiet der EKvW oder der LLK liegen. Die Entsendung gemäß § 19 (2) sollte rechtzeitig beschlossen werden. Die Übernahme der Fahrtkosten gem. § 30 (4) ist rechtzeitig von der MAV bei der Dienststellenleitung zu beantragen.

Eine Teilnahme von weiteren MAV-Mitgliedern gem. § 19 (3) MVG ist möglich und sollte rechtzeitig beschlossen werden. Die Teilnahme weiterer MAV-Mitglieder kostet 20.- € pro Person (inkl. Verpflegung).

Dieser Betrag ist bei der Veranstaltung in bar zu entrichten.

Die Übernahme der Kosten gem. § 30 (4) MVG ist rechtzeitig von der MAV bei der Dienststellenleitung zu beantragen.

Auf der Tagesordnung erwarten uns folgende Punkte:

  • Tätigkeitsbericht der agmav
  • Änderung des BAT-KF §§ 6 – 8
  • Beschluss des KGH-EKD vom 30.05.2016 (I-0124/41-2016)
  • Arbeitszeit (AVR / BAT-KF)
  • Änderung des Zweiten Mitarbeitervertretungsgesetzes
  • Änderung der Richtlinie über die Anforderung der privatrechtlichen beruflichen Mitarbeitenden der EKD (Loyalitätsrichtlinie)
  • Aktuelles aus den arbeitsrechtlichen Kommissionen
  • Position der Versammlung zum Dritten Weg

Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit in der MAV erforderlich sind.  Eine Anfahrt-Skizze ist beigefügt.

Wir bitten um verbindliche Anmeldung mittels des beigefügten Vordrucks per Post, Mail oder Fax an uns bis zum 20. Februar 2017.

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