Turnusgemäß finden auch in Westfalen und Lippe die Neuwahlen zur Mitarbeitervertretung statt oder haben bereits stattgefunden. Wir gratulieren allen neu- oder wiedergewählten Kolleginnen und Kollegen zur Wahl in die MAV!
Die neugewählte MAV hat sich konstituiert, einer erfolgreichen und engagierten Arbeit kann eigentlich nichts mehr im Wege stehen – oder…? Meistens taucht nach der Konstituierung ein Berg von Fragen auf:
Besonders für neu gewählte Mitarbeitervertreter*innen stellen sich viele Frage. „…Was sind die Aufgaben der MAV? Welche Rechte und Pflichten haben wir? Was erwartet die Belegschaft von der MAV? Was ist erfolgreiche MAV-Arbeit? Wie kann die viele Arbeit in der MAV organisiert werden? Welche Gesetze gelten? Wo und wie finde ich die Gesetze? Welche Bücher und Zeitschriften brauchen wir? Wer kann uns helfen und beraten? …“
Die, vor allem durch SARS-CoV-2 verursachten, Entwicklungen in den Arbeitsweisen von Gremien wie der MAV, insbesondere bezogen auf die „Digitalisierung“, aber auch der Blick auf das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz hat die Arbeit der MAV verändert. Dieser Prozess hat Vor- und Nachteile, die nicht aus dem Blick gelassen werden dürfen.
Der bestehende Personalmangel und der weiterhin bestehende Refinanzierungsdruck machen deutlich, dass sich die Arbeitsbedingungen nicht so schnell verbessern werden.
Die Arbeit der MAV sollte deshalb gut aufgestellt sein. Das tägliche Handwerkszeug, die Beteiligungsrechte und –möglichkeiten zu kennen und zu nutzen, mögliche Partnerinnen und Beraterinnen zu kennen ist Grundlage für eine gute MAV-Arbeit.
Die Tagesfortbildung „Markt der Möglichkeiten“ die wir auch in diesem Wahljahr anbieten, ist besonders für neue – aber auch für bereits erfahrene – Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter konzipiert. Sie soll eine Übersicht über die vielfältigen und vielschichtigen Aufgaben der MAV geben und erste Orientierungsmöglichkeiten bieten.
In Form eines „Marktes der Möglichkeiten“ werden Arbeitsgruppen, Foren, Präsentationen usw. angeboten, Kolleginnen und Kollegen der agmav Westfalen-Lippe und andere Praktiker aus Arbeits- und Tarifrecht sind Referentinnen und Gesprächspartnerinnen.
Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit der MAV erforderlich sind. Die Teilnahme der MAV-Mitglieder erfolgt gemäß § 19 MVG und sollte rechtzeitig beschlossen werden. Die Teilnahme kostet 60,- € pro Person (inkl. Verpflegung). Dieser Betrag wird nach der Veranstaltung vom Diakonischen Werk RWL in Rechnung gestellt.
Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme.