► am Donnerstag, 10. November 2016 ►9:30 – ca. 15:30 Uhr
► BAuA, Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
hiermit laden wir Euch herzlich zu unserer nächsten Tagesfortbildung und Mitgliederversammlung ein.
Der erste Satz des § 84 Abs. 2 SGB IX lautet:
„Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahren länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).“
Diese Verpflichtung gilt bereits seit mehr als 10 Jahren. Es obliegt den Mitarbeitervertretungen darauf zu achten, dass das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ordnungsgemäß durchgeführt wird. In nicht wenigen Einrichtungen der Diakonie scheint die Wahrnehmung dieser Aufgabe immer noch ein schwieriges Unterfangen zu sein. Auf mehrfachen Wunsch hin, haben wir uns entschlossen das Thema erneut aufzugreifen. Wir haben Frau Diana Reiter von der TBS eingeladen. Nach einer Einführung ins Thema wollen wir gemeinsam mit ihr über die Möglichkeiten der Mitarbeitervertretungen zur Einführung und Durchführung eines geregelten BEM ins Gespräch kommen.
Neben den üblichen Themen, neues aus den ARKen und Bericht der agmav Westfalen-Lippe, wird das Thema Einigungsstelle Schwerpunkt des Nachmittages sein. Die Sinnhaftigkeit von Einigungsstellen wird zum Teil auch noch in den Mitarbeitervertretungen kontrovers diskutiert. Die Buko fordert, unterstützt durch die agmav Westfalen-Lippe, eine verbindliche Regelung im MVG. Unser Ziel ist, nach einer kurzen Einführung eine gemeinsame Position zu finden.
Die Mitgliederversammlung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit in der MAV erforderlich sind. Eine Teilnahme von MAV-Mitgliedern sollte rechtzeitig beschlossen werden. Die Übernahme der Kosten gem. § 19 (3) MVG in Verbindung mit § 30 (4) MVG ist rechtzeitig von der MAV bei der Dienststellenleitung zu beantragen.
Die Teilnahme kostet 60.- € pro Person (inkl. Verpflegung).
Dieser Betrag ist bei der Veranstaltung in bar zu entrichten.
Eine Anfahrt-Skizze ist beigefügt.
Wir bitten um verbindliche Anmeldung mittels des beigefügten Vordrucks per Post, Mail oder Fax an uns bis zum 31. Oktober 2016.