► am Donnerstag, 6. September 2018 , 9:30 – ca. 15:00 Uhr
► BAuA, Friedrich-Henkel-Weg 1 – 25, 44149 Dortmund
Gemäß § 7 Abs. 3 Ausführungsgesetz zum Zweiten Mitarbeitervertretungsgesetzes der EKD der Ev. Kirche von Westfalen ist der Gesamtausschuss bis zum 30.09. des Jahres, in dem die regelmäßigen Mitarbeitervertretungswahlen stattfinden, neu zu bilden.
Gemäß § 2 Abs. 2 der Ausführungsverordnung zum Ausführungsgesetz werden die Mitglieder des Gesamtausschusses aus den Einrichtungen in geheimer und unmittelbarer Wahl aus der Mitte der Mitgliederversammlung gewählt.
Die Mitgliederversammlung setzt sich aus Vertreterinnen oder Vertretern aller Mitarbeitervertretungen aus Westfalen zusammen, deren Einrichtungsträger Mitglied im Diakonischen Werk RWL ist und deren Einrichtungen auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche von Westfalen liegen.
Dazu kann jede Mitarbeitervertretung eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Mitgliederversammlung benennen. Zur notwendigen Mitarbeitervertretungstätigkeit gehört es also, eine Delegierte/einen Delegierten zur Mitgliederversammlung zu entsenden. Dazu ist ein Entsendebeschluss der Mitarbeitervertretung notwendig. Die Vertreterinnen und Vertreter sind, da aus der Mitte der Versammlung gewählt wird, wählbar. Delegierte Personen, die abwesend sind, können gewählt werden. Eine Vertretung kann das Wahlrecht nicht wahrnehmen. Jede Mitarbeitervertretung ist berechtigt Wahlvorschläge zu unterbreiten.
Zur Vorbereitung der Wahl bitten wir um entsprechende Wahlvorschläge bis zum 29.08.2018. Dies erleichtert uns die Vorbereitung.
Unabhängig hiervon kann am Wahltag natürlich noch kandidiert werden.
Neben der Wahl gibt es einen Tätigkeitsbericht der agmav Westfalen-Lippe und aktuelle Informationen aus der Bundeskonferenz der Mitarbeitervertretungen. Auch wird es Berichte aus der Arbeitsrechtlichen Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe (ARK-RWL) und der Arbeitsrechtlichen Kommission Diakonie Deutschland (ARK-DD) geben.
Die Teilnahme (inkl. Verpflegung) ist kostenlos. Die Kosten der Versammlung trägt das Diakonische Werk RWL. Die Fahrtkosten trägt die jeweilige Einrichtung. Das übliche Verfahren der Einrichtungen ist zu beachten.
Eine Anfahrtskizze ist beigefügt.