am Donnerstag, 1. September 2022 ► 9:30 bis ca. 15:00 Uhr
BAuA, Friedrich Henkel Weg 1-25, 44149 Dortmund
Gemäß § 7 Abs. 3 Ausführungsgesetz zum Zweiten Mitarbeitervertretungsgesetzes der EKD der Ev. Kirche von Westfalen ist der Gesamtausschuss bis zum 30.09. des Jahres, in dem die regelmäßigen Mitarbeitervertretungswahlen stattfinden, neu zu bilden.
Gemäß § 2 Abs. 2 der Ausführungsverordnung zum Ausführungsgesetz werden die Mitglieder des Gesamtausschusses aus den Einrichtungen in geheimer und unmittelbarer Wahl aus der Mitte der Mitgliederversammlung gewählt.
Die Mitgliederversammlung setzt sich aus Vertreterinnen oder Vertretern aller Mitarbeitervertretungen aus Westfalen zusammen, deren Einrichtungsträger Mitglied im Diakonischen Werk RWL ist und deren Einrichtungen auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche von Westfalen liegen. Dazu kann jede Mitarbeitervertretung eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Mitgliederversammlung benennen. Zur notwendigen Mitarbeitervertretungstätigkeit gemäß § 19 Abs. 2 MVG gehört es also, eine Delegierte/einen Delegierten zur Mitgliederversammlung zu entsenden. Die Einladung mit Tagesordnung und Anmeldung findet Ihr im Anhang.