Geplante Änderung des MVG.EKD: Angriff auf wesentliche Mitbestimmungsrechte

Geplante Änderung des MVG.EKD: Angriff auf wesentliche Mitbestimmungsrechte

In der diesjährigen Synode soll das MVG einmal wieder novelliert werden, u.a. die agmav Westfalen-Lippe hat vor einiger Zeit einen Entwurf bekommen und sich dazu geäußert. Es gab ein Anhörungsverfahren, an dem der V3D trotz Einladung nicht teilgenommen hat. Nun liegt ein Entwurf vor, in dem eine Änderung vorgeschlagen wird, die im ursprünglichen Entwurf nicht enthalten war und die einen Angriff auf eins der stärksten Mitbestimmungsinstrumente der MAVen darstellt: die Mitbestimmung bei der Arbeitszeit, §40d MVG. Näheres findet Ihr im letzten Abschnitt des anhängenden Artikels aus der Zeitschrift Arbeitsrecht und Kirche.

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