Informationen an die MAVen in Westfalen und Lippe

Informationen an die MAVen in Westfalen und Lippe

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

folgende Informationen haben wir auch über unseren Email-Verteiler versendet. Wenn Ihr in diesen Verteiler aufgenommen werden möchtet, schreibt bitte eine Mail an info@agmav.de oder über unser Kontaktformular.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das vergangene Jahr 2020 war ein so noch nie dagewesenes. Was wir seit März 2020 erleben ist schon einzigartig und wird uns im Jahr 2021 weiter beschäftigen. Mittelfristig sollten die Jahre 2020 und 2021 aber einzigartig bleiben. Alle Menschen sind von diesem Virus betroffen und niemand kennt die Folgen. Alle Maßnahmen die im Zusammenhang mit dem Virus beschlossen und umgesetzt wurden und werden, werden kritisiert. Entweder als unangemessen, zu weitreichend, zu spät, nicht weitreichend genug, unausgewogen, unnötig usw. Wie dem auch sei, es bleibt auszuhalten. In einer Nachbetrachtung dieser Zeit, wird alles auf den Tisch gehören, um für die Zukunft zu lernen. Jetzt gilt es aber, denen, die wissenschaftlich beraten, die politisch entscheiden, die juristisch prüfen und Maßnahmen bestätigen oder zurücknehmen, denen, die behandeln und versorgen, denen, die betreuen und beraten, denen, die das öffentliche Leben aufrechterhalten und weiter ihrer Arbeit nachgehen, sowie denen, die unterstützen, zu danken. Die Folgen, gesellschaftlich und wirtschaftlich, werden wir alle gemeinsam tragen müssen und dürfen. Dies wird nur pragmatisch und solidarisch gelingen, gemeinsam gelöst und getragen werden können.

Trotz dieser pandemischen Lage wünschen wir euch ein gutes, zufriedenes und gesundes neues Jahr.

Darüber hinaus gibt es aktuelles zu berichten, das nichts mit dem Virus zu tun hat. Dies wollen wir hiermit tun.

Änderung des § 26 MVG

Unsere in der letzten Info-Mail schon mitgeteilte kritische Position zur Änderung des § 26 MVG, ihr findet sie unter www.agmav.de, erweist sich als begründet. Die Änderung führt in einigen Einrichtungen schon jetzt zu Problemen. So werden Mitarbeitervertretungen aufgefordert auf Präsenzsitzungen zu verzichten und die Möglichkeiten von Video- oder Telefonkonferenzen zu nutzen, auch ohne entsprechende Ausstattung. Bei diesen „Weisungen“ handelt es sich unseres Erachtens um eine Behinderung der MAV-Tätigkeit. Solltet Ihr ähnliche Erfahrungen mit Euren Dienststellenleitungen gemacht haben, informiert uns bitte. Wir werden Eure Rückmeldungen ausschließlich anonymisiert verwenden.

Aktuelles aus der ARK-RWL

Die Beratungen zur Entgelterhöhung werden im Januar fortgeführt.

Aktuelles aus der ARK-DD

In der ARK-DD wird nach unserer Kenntnis im Januar erneut über die Möglichkeit einer „Corona-Prämie“ verhandelt. Darüber hinaus wird es um den Tarifvertrag Pflege gehen. Weitere Themen der ARK-DD sind uns nicht bekannt.

Weitere Informationen findet ihr ggf. unter www.diakonie-ark.de

Einigungsstelle

  1. Entscheidung des KGH

Der Kirchengerichtshof der EKD hat am 07.12.2020 festgestellt (II-0124/30-2020), dass für Regelungsstreitigkeiten des § 40 MVG-EKD nur die Einigungsstelle zuständig ist. Eine Wahlmöglichkeit, stattdessen die Schlichtungsstelle gemäß § 38 MVG anzurufen, gibt es nicht.

Die Entscheidung findet ihr unter www.baumann-czichon.de/2020/12/14/kgh-ekd-klaert-wichtige-fragen-zur-einigungsstelle

  • Bitte der Bundeskonferenz der Mitarbeitervertretungen (Buko)

Die Buko bittet die Gesamtausschüsse und agmaven um aktuelle Informationen aus den gliedkirchlichen Bereichen zum Thema Einigungsstellen. Da wir im Bereich Westfalen-Lippe für gut 500 Mitarbeitervertretungen zuständig sind und keine flächendeckenden Einblick in die Dienststellen haben, können wir diese Bitte nur mit Eurer Unterstützung erfüllen.

Wir bitten Euch darum, kurz folgende Fragen zu beantworten.

  • Habt Ihr schon eine Einigungsstelle gemäß § 36a MVG beantragt?
  • Habt Ihr eine ständige Einigungsstelle eingerichtet?
  • Fand bereits eine Beratung mit Entscheidung statt?
  • Welche Probleme gab es bei der Einrichtung der Einigungsstelle?
  • Welche Erfahrungen wurden mit der Einigungsstelle gemacht?

Danke!

Wir werden die Antworten sammeln und anonymisiert an die Buko weiterleiten.

Ziel dieser Aktion ist eine Änderung der Regelung im MVG EKD und der Entschädigungsordnung der EKD.

Unternehmensmitbestimmung

Die Buko bereitet eine Umfrage zur Unternehmensmitbestimmung vor. Wir werden diese entsprechend weiterleiten. Ziel der Buko ist es, dass aus der Verbandsempfehlung eine kirchengesetzliche Verpflichtung wird. Die agmav Westfalen-Lippe unterstützt dieses Anliegen seit Jahren und bittet Euch an der Umfrage teilzunehmen.

Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag in der Pflege

Aus den Medien und/oder unseren Informationen ist euch sicher bekannt, dass sich der Arbeitgeberverband Altenpflege (BVAP) und die Gewerkschaft ver.di im September 2020 auf einen Tarifvertrag für die Altenpflege verständigt haben. Dieser Tarifvertrag soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten. In drei Schritten würden dann die Mindestentgelte angehoben, so dass examinierte Altenpflegekräfte ab Januar 2023 wenigstens 18,50 Euro und Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung mindestens 14,15 Euro pro Stunde erhalten. Dieses Mindestniveau lässt selbstverständlich bessere Tarife unberührt.

Diesen Mindesttarifvertrag will die Bundesregierung nun für allgemeinverbindlich erklären. Dazu müssen aber die zuständigen kirchlichen arbeitsrechtlichen Kommissionen ihre Zustimmung erklären. Aus der ARK-Caritas gibt es nach unserer Kenntnis Signale der Zustimmung. Die für die Diakonie zuständige ARK-Diakonie Deutschland hat noch keine Zustimmung signalisiert. Auch die Arbeitnehmerseite der ARK-DD hat noch keine abschließende Position dazu. Die agmav Westfalen-Lippe versteht nicht, welche Gründe gegen einen Mindesttarif Altenpflege sprechen könnten. Nur mit Hilfe eines allgemeinverbindlichen, flächendeckenden Mindeststandards kann der Wettbewerb über die Entgelte verringert werden.

Dieser aus unserer Sicht wichtige Schritt in Richtung eines flächendeckenden Tarifvertrages in der Altenpflege sollte schnellstmöglich eine Zustimmung erhalten. Wir fordern darum die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland auf, dem Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit zuzustimmen.

https://tarifvertrag-in-der-pflege.de/tarifvertrag/

https://gesundheit-soziales.verdi.de/tarifbereiche/altenpflege

Weitere Informationen hierzu findet ihr auch unter:

Mitgliederversammlung und Fortbildungstagung am 11.03.2021

Auf unsere Planungen für das Jahr 2021 haben wir ja bereits hingewiesen. Einen Veranstaltungskalender findet ihr auch auf www.agmav.de Zurzeit gehen wir davon aus, dass die Tagung am 11. März wie geplant stattfinden kann und freuen uns darauf Euch in Dortmund zu treffen. Eine Einladung wird allerdings der Lage entsprechend kurzfristig vor dem 11.03. ausgesprochen. Bitte notiert Euch diesen Termin schon jetzt.

Angebot Arbeitsrecht und Kirche

Der Herausgeber der Fachzeitschrift „Arbeitsrecht und Kirche“ hat im Dezember nochmals mitgeteilt, dass der Schnelldienst von Arbeitsrecht und Kirche, der regelmäßig über aktuelle Rechtsprechung informiert, nun kostenlos bezogen werden kann. Wir haben diese Info schon über andere Verteiler weitergeleitet, solltet ihr diese Info noch nicht erhalten haben, könnt ihr euch unter https://www.kellnerverlag.de/auk/auk-newsletter anmelden.

Neue Webseite

Unsere überarbeitete Webseite ist nun freigeschaltet. Wir finden die Überarbeitung gelungen, danken den daran beteiligten und freuen uns über eure Rückmeldungen.

Mailverteiler der agmav Westfalen-Lippe

Die Informationen haben wir über unseren Email-Verteiler versendet. Von den rund 500 Mitarbeitervertretungen in Westfalen und Lippe, die Mitglied der agmav Westfalen-Lippe sind, haben wir nur 181 in diesem Verteiler. Wir bitten euch darum diese Mail weiterzuleiten.

Die Mitarbeitervertretungen die diese Mail nicht direkt von uns erhalten haben, bitten wir, über info@agmav.de Kontakt aufzunehmen.

Viele liebe Grüße

Bleibt gesund!

Für die agmav Westfalen-Lippe

Steffi Linde, Max Jalaly, Ralf Hubert

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