„Kirchliches Arbeitsrecht“ ist kein Muss!

„Kirchliches Arbeitsrecht“ ist kein Muss!

220 teilnehmende Mitarbeitervertreter:innen der 20. Kasseler Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht forderten die Koalitionsparteien auf, die Vereinbarung zum „kirchlichen Arbeitsrecht“ im Koalitionsvertrag zügig und unter Beteiligung der Mitarbeitervertretungen umzusetzen. Aus Sicht der anwesenden Mitarbeitervertreter:innen ist das „kirchliche Arbeitsrecht“ nicht erforderlich. Die Koalitionsparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart zu prüfen, wie das „kirchliche Arbeitsrecht“ an das Arbeitsrecht angepasst werden kann.

Die Resolution findet ihr hier:

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