Kirchliches Arbeitsrecht – Offener Brief der Buko

Kirchliches Arbeitsrecht – Offener Brief der Buko

Die Koalitionsparteien haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, gemeinsam mit den Kirchen zu prüfen, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann. Darum hat die Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse im Bereich der Diakonie in einem offenen Brief an den Bundesarbeitsminister und die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsfraktionen deutlich gemacht, dass sie eine Stärkung der Rechte kirchlicher Interessenvertretungen begrüßt und erwartet, an den Gesprächen zum kirchlichen Arbeitsrecht beteiligt zu werden. Den Text des offenen Briefes findet Ihr unter: https://buko-diakonie.de/wp-content/uploads/2022/02/Offener_Brief_an_Heil_und_Fraktionen_Pruefung_kirchliches_Arbeitsrechts07feb2022.pdf

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