Die dritte Mitgliederversammlung der agmav Westfalen-Lippe 2025 fand am fünften November in der alten Hechelei in Bielefeld statt. Knapp 120 MAV-Mitglieder haben sich versammelt, um u.a. über die novellierte Wahlordnung zum MVG.EKD informiert zu werden. Diese hat wegen Diskrepanzen zum MVG als solchem zunächst zu Unklarheiten geführt, die im Dezember mittels einer gesetzesvertretenden Verordnung des Rates der EKD beseitigt werden sollen. Demzufolge können die Wahlvorstände für die kommenden MAV-Wahlen sowohl von der amtierenden MAV bestellt als auch in einer MA-Versammlung gewählt werden, ab der Änderung des Mitarbeitendenvertretungsgesetzes durch die Verordnung gilt dann nur noch die Bestellung durch die amtierende MAV. Weiterhin sollen Beschäftigte (Klient*innen) in Werkstätten für Menschen mit Assistenzbedarf (WfbM) ab sofort wahlberechtigt zur Vertrauensperson der Schwerbehinderten sein.
Außerdem wurde von der Konferenz der Vorsitzenden berichtet. Dieses Format hat die agmav Westfalen-Lippe im September zum ersten Mal ausprobiert, es ging dort um Vernetzungs-möglichkeiten und den Kontakt zwischen agmav und den einzelnen MAVen. Nach überwiegender Ansicht der ca. 40 Teilnehmenden war die Veranstaltung ein Erfolg und sollte wiederholt werden.
Unter der Rubrik „Wie geht eigentlich…“ hat sich die Versammlung mit den allgemeinen Aufgaben der MAV gem. §35 MVG befasst. Auch wurde aktuelles aus den arbeitsrechtlichen Kommissionen, ARK-RWL und ARK-DD, berichtet.
Die nächste Mitgliederversammlung wird am 04. März 2026 stattfinden.

