Rechtsstreit endet mit Vergleich!

Rechtsstreit endet mit Vergleich!

Das von der agmav Westfalen-Lippe eingeleitete Verfahren gegen die Ev. Kirche von Westfalen wegen der Verletzung des Anhörungsrecht und des Rechts zur Abgabe einer Stellungnahme nach § 55c und d MVG endet mit einem Vergleich.

Das Schlichtungsverfahren am 24. März 2023 ergab folgendes Ergebnis:

  1. Es besteht Einigkeit zwischen den Beteiligten, dass sie in Erfüllung des Erörterungsanspruchs der Antragstellerin aus § 55 Buchst. c) MVG-EKD regelmäßig, mindestens zweimal im Jahr, ein gemeinsames Gespräch über aktuelle arbeits-, dienst-, und mitarbeitervertretungsrechtliche Fragen führen.
  2. Bezüglich des Anspruchs der Antragstellerin aus § 55 Buchst. d) MVG-EKD hält die Antragsgegnerin an ihrer bisher vertretenen Auffassung, ein Stellungnahmerecht bestehe nur bei Gesetzesvorhaben mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt, nicht länger fest.
  3. Die Beteiligten sind darüber einig, dass auch bei Gesetzesvorhaben mit Mischcharakter ein Anspruch auf Abgabe einer Stellungnahme besteht.
  4. Damit ist das vorliegende Verfahren erledigt.

Die Ev. Kirche von Westfalen hat damit die seit 2014 vertretene Auffassung der agmav Westfalen-Lippe vollumfänglich übernommen.

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