Seit Jahren steht das „kirchliche Arbeitsrecht“ mit seinen Ausnahmen und Besonderheiten im Fokus der Mitarbeitervertretungen und Gesamtausschüsse. Seit einigen Jahren auch der Medien und nun der Politik.
Die Regierungskoalition hat im Koalitionsvertrag vom 24.11.2021 vereinbart zu prüfen, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann.
Die Bundeskonferenz der Gesamtausschüsse und Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen der Diakonie unterstützt die Forderungen des DGB zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes und die Online-Petition der Gewerkschaft ver.di. Auch die agmav Westfalen-Lippe fordert seit Jahren gleiche Rechte für kirchlich und weltlich Beschäftigte.
Die Information der Bundeskonferenz findet Ihr hier:
https://buko-diakonie.de/bundeskonferenz-unterstuetzt-die-forderungen-des-dgb/
Die Petition der ver.di findet Ihr hier:
Petition: Gleiches Recht | Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft (verdi.de)