Weil das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 20.11.2012 die Rechte der Gewerkschaften nicht ausreichend gewürdigt habe, hat die Gewerkschaft ver.di nun beschlossen, die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.
Weil das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 20.11.2012 die Rechte der Gewerkschaften nicht ausreichend gewürdigt habe, hat die Gewerkschaft ver.di nun beschlossen, die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.