Veränderte Corona-Arbeitsschutzverordnung

Veränderte Corona-Arbeitsschutzverordnung

Die Lockerungen der verschiedenen Corona Verordnungen sind in aller Munde. Zum 20.03.22 hat sich auch die Corona Arbeitsschutzverordnung verändert. Die Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden wurden verändert, aber nicht aufgehoben.

Maßnahmen, wie die Umsetzung von Hygienekonzepten zum Infektionsschutz, das Angebot von Tests, die Verringerung von betriebsbedingten Kontakten, die Information über Corona Impfungen und die Möglichkeit einen Impftermin während der Arbeitszeit wahrzunehmen sind einige Maßnahmen die bis zum 25.05.2022 gelten.

Die Schutzmaßnahmen für die Mitarbeitenden sind auf betrieblicher Ebene unter Berücksichtigung des regionalen Infektionsgeschehen zu regeln. Diese Regelungen sind in einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Wie sie umgesetzt werden muss ebenfalls innerbetrieblich in der Zusammenarbeit zwischen Dienststellenleitung und der Mitarbeitervertretung festgelegt werden. Denn Maßnahmen zum Gesundheitsschutz sind mitbestimmungspflichtig.

Nähere Informationen zur aktuellen Corona Arbeitsschutzverordnung gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2022/corona-arbeitsschutzverordnung-verlaengert-und-neu-gefasst.html

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