Verlängerung der geänderten Wahlordnung zum MVG-EKD

Verlängerung der geänderten Wahlordnung zum MVG-EKD

Sprichwörtlich in letzter Sekunde, am 25.06.2021, hat der Rat der EKD beschlossen, die ursprünglich bis zum 30.06.2021 befristeten Änderungen in der Wahlordnung zu verlängern, und zwar bis zum 30.04.2022. Bekannt gegeben wurde diese Entscheidung erst am 30.06.2021.

Die Änderungen betreffen somit auch die regulären MAV-Wahlen im kommenden Jahr.

Im Wesentlichen bedeutet diese Entscheidung:

  • Wenn Mitarbeiterversammlungen zur Bildung des Wahlvorstands nicht möglich bzw. nicht erlaubt sind, wird der Wahlvorstand von der amtierenden MAV eingesetzt. Gibt es keine MAV, beruft die Dienststellenleitung im Einvernehmen mit der agmav Westfalen-Lippe den Wahlvorstand.
  • Der Wahlvorstand hat die Möglichkeit zu beschließen, dass die Wahl der Mitarbeitervertretung als reine Briefwahl durchgeführt wird.

div#stuning-header .dfd-stuning-header-bg-container {background-size: initial;background-position: top center;background-attachment: initial;background-repeat: initial;}#stuning-header div.page-title-inner {min-height: 650px;}