Unglaublich aber wahr: die paritätisch besetzte ARK DD ist Geschichte.
Weil die Dienstnehmerseite der ARK DD keinerlei Einfluss auf Entscheidungen der Arbeitgeberseite mehr nehmen konnte, hat sie seit einiger Zeit nicht mehr an den Schlichtungsverhandlungen teilgenommen. Die Dienstgeberseite hat nun ohne die Dienstnehmerseite entschieden. Das ist der „Erste Weg“. Möglich macht dies die Ordnung der ARK DD. Bereits Ende des letzten Jahrzehnts hat sich die Arbeitgeberseite in eine Situation gebracht, die keine Beschlüsse mehr ermöglichten. Daraufhin wurde die Ordnung der ARK DD dahingehend geändert, dass im Zweifel die Arbeitgeberseite legitimiert ist, einseitig Beschlüsse zu fassen. Dies ist nun geschehen.
So wurde in der Sitzung des Schlichtungsausschusses am 03.04.2017 einseitig beschlossen,
- die Tabellenwerte der Anlagen 2, 5, 9, und 10a werden zum 01.07.2017 um 2,7% erhöht. Abweichend hiervon, werden die Tabellenwerte für Einrichtungen der Altenhilfe, Rehabilitation, Jugendhilfe, Ambulante Dienste und Beratungsstellen zum 01.09.2017 erhöht.
- Die Mitarbeitenden beteiligen sich an der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Erhebt die Zusatzversorgungskasse Pflichtbeiträge über 4,5%, erfolgt eine Beteiligung in Höhe der Hälfte des 4,5% übersteigenden Betrages (aus Dienstgebersicht kommt diese Regelung gerade rechtzeitig, hat doch der Verwaltungsrat der KZVK eine Erhöhung der Beiträge auf 5,6% ab dem 01.08.2018 angekündigt).
- Von den Abweichungsmöglichkeiten des § 17 und den Anlagen 14 und 17 AVR kann Gebrauch gemacht werden, wenn mindestens die Entgelttabelle der AVR DD und der Erholungsurlaub gemäß AVR nach einer gleichwertigen Arbeitsvertragsgrundlage vereinbart ist.
- Gleichwertige Arbeitsvertragsgrundlagen sind die nach Maßgabe der jeweiligen anzuwendenden kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen zustande gekommenen Arbeitsvertragsgrundlagen sowie die für den Öffentlichen Dienst geltenden tarifvertraglichen Regelungen.
„Teile und herrsche“ scheint nun die Maxime der diakonischen Arbeitgeber zu sein.
Die agmav Westfalen-Lippe fordert alle Vertreter der Arbeitnehmerseite der ARK DD auf, jegliche Beteiligung an dieser Kommission einzustellen.
Mit dem Verlassen des dritten Weges kündigt die Arbeitgeberseite auch die vertrauensvolle Zusammenarbeit und damit die Dienstgemeinschaft.
Wir bitten darum die Gewerkschaften, in den Einrichtungen die die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland anwenden, aktiv zu werden. Dabei sollte ggf. das Streikrecht, was auch allen Mitarbeitenden in diakonischen Einrichtungen uneingeschränkt zusteht, nicht außer Acht gelassen werden. Ziel der Aktivitäten muss aus Sicht der agmav Westfalen-Lippe ein Tarifvertrag sein.
Zu entsprechenden Verhandlungen sollte die Arbeitgeberseite der ARK DD nun aufgefordert werden.