Die buko (Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der MAVen im diakonischen Bereich) hat Unterschriftenlisten zu zwei aktuellen Themen erstellt:
- Einigungsstellen
Seit längerem fordern MAVen, eine Verpflichtung zur Einrichtung von Einigungsstellen ins MVG.EKD aufzunehmen: die Einigungsstellen, die im BetrVG vorgeschrieben sind, gehören zu den wichtigsten Mitbestimmungsgaranten der Betriebsräte.
Bisher ist die EKD dieser Forderung nur so weit entgegengekommen, dass sie die Möglichkeit einer Einigungsstelle per Dienstvereinbarung einräumt (§36a MVG.EKD). Da eine Dienstvereinbarung nur auf Freiwilligkeit der Vereinbarungspartner zustande kommen kann und Dienststellenleitungen an einer Schmälerung ihrer Macht oft nicht interessiert sind, sind bisher kaum Einigungsstellen entstanden.
Dass MAVen nicht auf dieses Instrument zurückgreifen können, ist nicht hinnehmbar. - ACK-Klausel
§ 10 (1) b) MVG.EKD bestimmt, dass nur Mitglieder christlicher Kirchen in die MAV gewählt werden dürfen. Zwar haben einige Landeskirchen (u.a. die Landeskirche von Westfalen) diese Bestimmung nicht übernommen, trotzdem ist es angesichts der Personalentwicklung in den diakonischen Betrieben nicht einzusehen, dass einzelne Landeskirchen auf ihrem Recht zur Benachteiligung von konfessionslosen oder andersgläubigen Kolleg/innen beharren.
Daher appelliert die agmav Westfalen-Lippe, anhängende Listen auszudrucken, massenhaft zu unterschreiben und an die buko zu schicken, um sie bei diesen Forderungen nach längst überfälligen Änderungen des MVG zu unterstützen.