► am Mittwoch, 25. März 2020 ►9:30 – ca. 15:30 Uhr ► BAuA, Friedrich-Henkel-Weg 1 – 25, 44149 Dortmund
im November 2019 hat die Synode der Ev. Kirche von Westfalen (EKvW) das Ausführungsgesetze zum Mitarbeitervertretungsgesetz (AGMVG) geändert. Statt wie angekündigt nur redaktionelle Änderungen vorzunehmen, hat die Synode nun doch von der Öffnungsklausel des § 36a Absatz 2 MVG-EKD Gebrauch gemacht und die Möglichkeit von dienststellenübergreifenden Einigungsstelle geschaffen. Seit dem 01.01.2020 ist diese Regelung nun in Kraft. Die mit der Einigungsstelle verbundene Stärkung der Mitarbeitervertretung wird zu einer Veränderung der vertrauensvollen Zusammenarbeit führen. Gibt es schon Erfahrungen, welche Auswirkungen hat der Beschluss der EKvW, welche Vor- und Nachteile haben dienststellenübergreifende Einigungsstellen und wie sinnvoll ist es eine ständige Einigungsstelle zu bilden? Diese schon aufgeworfenen und angesprochenen Fragen und ggf. weitere, wollen wir versuchen am 25.03. zu beantworten. Dazu haben wir Herrn RA Sven Feuerhahn eingeladen.
Konzertierte Aktion Pflege, Flächentarifvertrag Altenhilfe, Pflegemindestlohnkommission: Was ist das und was haben wir in Westfalen-Lippe davon? Am 25. März wollen wir euch über den Hintergrund und den Prozess, die Wirkungsweise und den aktuellen Stand der Verhandlungen informieren. Dazu haben wir Mario Gembus von der ver.di Bundesverwaltung Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirche eingeladen.
Ab dem 01.04.2020 wird es den Einrichtungen, die die AVR-DD anwenden dürfen, möglich sein, die Vertretungsbereitschaften I, II und III einzuführen. Was sind die Vor- bzw. Nachteile dieser Vertretungsbereitschaft? Welche Position hat die Bundeskonferenz der Gesamtausschüsse, welche haben wir und welche habt ihr dazu? Auch dies wollen wir am 25. März mit euch besprechen und klären, wie die agmav Westfalen-Lippe euch vor Ort unterstützen kann.
Auch werden wir wieder Aktuelles aus den Arbeitsrechtlichen Kommissionen zur Kenntnis nehmen und besprechen können.
Darüber hinaus wollen wir euch über die Struktur der Interessenvertretung und die Themen der Mitarbeitervertretungen in Westfalen und Lippe informieren und mit euch die weitere Zusammenarbeit absprechen.
Auf der Tagesordnung erwarten uns somit folgende Punkte:
– AGMVG: Einigungsstelle nach § 36a MVG-EKD i.V.m. §5a AGMVG Westfalen
– Flächentarifvertrag Altenhilfe
– Vertretungsbereitschaften I, II und III gemäß AVR-DD
– Aktuelles aus der ARK-RWL und der ARK-DD
– Interessenvertretung in Westfalen und Themen der Mitarbeitervertretungen
Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit in der MAV erforderlich sind. Die Teilnahme der MAV-Mitglieder erfolgt gemäß § 19 MVG und sollte rechtzeitig beschlossen werden. Die Teilnahme kostet 60.- € pro Person (inkl. Verpflegung). Dieser Betrag ist bei der Veranstaltung in bar zu entrichten. Die Übernahme der Kosten gem. § 30 MVG ist rechtzeitig von der MAV bei der Dienststellenleitung zu beantragen.
Eine Anfahrt-Skizze findet Ihr hier