Die Arbeitsrechtliche Kommission des diakonischen Werks der evangelischen Kirche Deutschlands (ARK DW EKD), die die Vertragsbedingungen unserer Dienstverträge (Arbeitsvertragsrichtlinien, AVR) festlegt, hat am 17.04.2013 Beschlüsse gefasst, die bei den Mitarbeiter/innen wahrscheinlich gemischte Gefühle auslösen werden.
Zuerst die gute Nachricht: es gibt mehr Geld. Die Vergütungen steigen zum 1. Juni 2013 um 3,1 Prozent, zum 1. März 2014 um weitere 1,3 Prozent. Auszubildende erhalten 50 Euro im Monat mehr.
Außerdem hat sich beim Urlaubsanspruch etwas getan: Ab dem 1. Juni 2013 neu eingestellte Mitarbeiter/innen erhalten künftig 29 Tage Jahresurlaub, nach dem vierten Beschäftigungsjahr 30 Tage. Auszubildende erhalten 27 Tage Jahresurlaub.
Es gab auch einen Beschluss zur Jahressonderzahlung (JSZ), den als Wermuts-tropfen zu bezeichnen deutlich untertrieben wäre:
Bisher wurde die Jahressonderzahlung in zwei gleich hohen Raten ausgezahlt, die erste (das so genannte „Weihnachtsgeld“) im November, die zweite (das „Urlaubsgeld“) im Juni. Während die erste Rate in voller Höhe garantiert ist, kann die zweite Rate abhängig vom Betriebsergebnis gekürzt werden. Will heißen, die Hälfte des dreizehnten Monatsgehalts war uns sicher.
Nun haben die Dienstgeber in der ARK ihren Willen durchgesetzt, dass der erste nicht kürzbare Teil nur noch 25% der gesamten JSZ beträgt. Das bedeutet, dass der Dienstgeber, wenn er sich geschickt genug schlechtrechnet, 75% der JSZ einbehalten kann. Diese neue Öffnungsklausel gilt für die Bereiche Altenhilfe, Rehabilitation, Jugendhilfe sowie ambulante Dienste und Beratungsstellen.