Die Tarifinitiative der Gewerkschaft ver.di hat bewirkt, dass alle Mitarbeitenden in der Altenpflege, die zwischen dem 01. März und dem 31. Oktober 2020 mindestens drei Monate tätig waren, eine steuer- und sozialabgabenfreie Prämie erhalten.
Diese einmalige Prämie dient der Anerkennung und Wertschätzung für die Zeit der besonderen Belastungen durch die Corona-Pandemie.
Diese Art der Anerkennung der geleisteten Tätigkeit in Zeiten besonderer Herausforderungen begrüßt die agmav Westfalen-Lippe ausdrücklich.
Da die auf Grund der Corona-Pandemie besonderen Belastungen und Herausforderungen auch von Mitarbeitenden in Krankenhäusern und Einrichtungen der Jugend- und Eingliederungshilfe gemeistert wurden, kritisiert die agmav Westfalen-Lippe zugleich die Begrenzung dieser Prämie auf den Bereich der Altenhilfe.
Unabhängig von dieser einmaligen Anerkennung, muss die erneute Feststellung der Arbeitswirklichkeit in diesen Bereichen, im Ergebnis zu einer seit langem geforderten Aufwertung der sozialen Arbeit in allen Hilfefeldern führen. Eine spürbare Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Lohnentwicklung, insbesondere im Bereich der Alten- und Krankenpflege, ist zur Sicherung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden unerlässlich.
Rechtliche Grundlagen und weitere hilfreiche Informationen zur Prämie findet ihr unter:
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__150a.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__71.html
- https://www.land.nrw/de
- https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/richtlinien_vereinbarungen_formulare/richtlinien_vereinbarungen_formulare.jsp
- https://gesundheit-soziales.verdi.de/coronavirus/++co++9b9783a2-95e8-11ea-b579-001a4a160119