Arbeitsrechtliche Schiedskommission RWL entscheidet zu Gunsten des BAT-KF

Arbeitsrechtliche Schiedskommission RWL entscheidet zu Gunsten des BAT-KF

Am Montag, den 10.11.2014 hat die Arbeitsrechtliche Schiedskommission RWL  der Arbeitsrechtlichen Kommission RWL auferlegt, ihren Dissens zur Anwendung der AVR DD (AVR DW EKD) unter folgender Zielrichtung beizulegen.

  1. Altanwendern wird die Anwendung der AVR DD in Westfalen auch weiterhin gestattet. Altanwender sind alle diakonischen Einrichtungen in RWL, die schon vor 2008 die AVR DD angewendet haben und dies bis heute tun.
  2. Überregionale Einrichtungsträger dürfen auch weiterhin die AVR DD anwenden, wenn sie diese in allen Gliedkirchen, also bundesweit anwenden.

Alle diakonischen Einrichtungen in RWL die nicht unter die zwei oben genannten Einrichtungen fallen, müssen ab dem 01.01.2015 bei Einstellungen den BAT-KF in Bezug nehmen.

Somit sind die Dienstgeber mit ihrem Antrag, auch weiterhin die AVR DD in Westfalen anwenden zu dürfen, nicht nur an der Arbeitsrechtlichen Kommission RWL sondern auch an der Arbeitsrechtlichen Schiedskommission gescheitert.

In der nächsten Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission RWL wird dieser Beschluss der Schiedskommission umzusetzen sein. Spätestens dann wird sich zeigen, ob der „Dritte Weg“ in RWL noch trägt, oder ob die Einrichtungen, die nach der Novellierung des BAT-KF auf die AVR DW EKD umgestellt haben, den eingeschlagenen „Ersten Weg“ weitergehen.

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