Einladung zur Tagesfortbildung und Mitgliederversammlung

Einladung zur Tagesfortbildung und Mitgliederversammlung

am Donnerstag, 19. Februar 2015  ►9:30 – ca. 15:30 Uhr 

►  BAuA, Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, 

hiermit laden wir Euch herzlich zu unserer Tagesfortbildung ein.

Im September des letzten Jahres haben wir den Gesamtausschuss für den Bereich des Diakonischen Werkes der Ev. Kirche von Westfalen gewählt. Die MAV en der Diakonischen Einrichtungen des Diakonischen Werkes der Lippischen Landeskirche haben sich diesem Gesamtausschuss angeschlossen. Der Gesamtausschuss agmav Westfalen – Lippe hat seine Arbeit aufgenommen. Hiervon möchten wir Euch berichten. 

Des Weiteren haben die Arbeitsrechtlichen Kommissionen Entscheidungen getroffen, über die es zu berichten gilt.

Die Synode der Ev. Kirche von Westfalen hat im November beschlossen, dass ab dem 01.01.2015 auch in Westfalen das zweite Mitarbeitervertretungsgesetz gilt und das EGMVG wurde durch das AGMVG ersetzt.

Die Änderung des ARRG RWL (2013) und die damit verbundene Frage, ob und welche Einrichtungen in RWL unter welchen Bedingungen die AVR DD anwenden dürfen, ist trotz der Empfehlung der Schiedskommission noch nicht entschieden. 

Über diese und weitere Themen sowie deren Auswirkungen für die Arbeit der Mitarbeitervertretungen vor Ort, wollen wir auf dieser Fortbildungstagung unterrichten und ins Gespräch kommen.

 Geplanter Ablauf der Veranstaltung  

  • Tätigkeitsbericht des Gesamtausschusses 
  • Bericht aus den Arbeitsrechtlichen Kommissionen
  • Aktueller Stand zur Anwendung der AVR-DD in Westfalen – Lippe
  • Das Zweite MVG und die Einigungsstelle
  • Gefährdungsbeurteilungen und psychische Belastungen– die Rolle der MAV und Tipps zur praktischen Umsetzung 
  • Satzung des Gesamtausschusses 
  • Verschiedenes 

Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit in der MAV erforderlich sind. Die Teilnahme der MAV-Mitglieder sollte rechtzeitig beschlossen werden. Die Übernahme der Kosten gem. § 19 (3) MVG in Verbindung mit § 30 (4) MVG ist rechtzeitig von der MAV bei der Dienststellenleitung zu beantragen. 

Die Teilnahme kostet 60.- € pro Person (inkl. Verpflegung). Dieser Betrag ist bei der Veranstaltung in bar zu entrichten. 

Eine Anfahrt-Skizze ist beigefügt.

Wir bitten um verbindliche Anmeldung mittels des beigefügten Vordrucks
per Post oder Fax an uns bis zum 12. Februar 2015

Wir hoffen wieder auf die Teilnahme vieler Kolleginnen und Kollegen
und verbleiben mit kollegialen Grüßen 

Ralf Hubert                Vorsitzender                        Münster, 08.01.2015

 

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