Die Arbeitsrechtliche Kommission des diakonischen Werks der evangelischen Kirche Deutschlands (ARK DW EKD), die die Vertragsbedingungen unserer Dienstverträge (Arbeitsvertragsrichtlinien, AVR) festlegt, hat am 17.04.2013 Beschlüsse gefasst, die bei den Mitarbeiter/innen
ver.di zieht vors Verfassungsgericht
Weil das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 20.11.2012 die Rechte der Gewerkschaften nicht ausreichend gewürdigt habe, hat die Gewerkschaft ver.di nun beschlossen, die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.
BAG-Urteil zum Streikrecht
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.11.2012 findet Ihr hier: BAG-Urteil zum Streikrecht in Kirche und Diakonie



