Beschluss der EKD-Synode zu ARGG und MVG

Beschluss der EKD-Synode zu ARGG und MVG

 

Während die Synode der EKD auf dem Flughafengelände in Düsseldorf tagte fanden sich ca. 300 Mitarbeitende aus Kirche und Diakonie auf dem Düsseldorfer Rathausplatz ein, um gegen das geplante Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz und die Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetz zu protestieren (s. auch unser Bericht vom 03. Juli).

Dies scheint auf die Synodalen wenig Eindruck gemacht zu haben, die Gesetze wurden so beschlossen, wie sie eingebracht worden sind. Ein wenig enttäuschend ist aus unserer Sicht, dass die auf der Mitgliederversammlung vom 12.09.2013 beschlossene und im Anhörungsverfahren verlesene Resolution der agmav Westfalen in den Einbringungsreden ebenso wenig erwähnt worden ist wie die Eingaben der BUKO. Lediglich auf Kritik „von außen“ wurde kurz eingegangen.

Somit haben wir nun ein kirchliches ARGG, das Gewerkschaften zwar zur Mitwirkung einlädt, allerdings „zu kirchlichen Bedingungen“; ein schönes Bild für dieses Vorgehen hat Kollege Lothar Germer aus Niedersachsen gefunden: das sei in etwa so, als würde der FC Bayern München den BVB unter der Bedingung einladen, dass die BVB-Spieler Trikots mit dem Konterfei von Uli Hoeneß trügen und sich die Schuhe zusammenbinden.

Das MVG ist auch in der nun novellierten Form nach wie vor weit davon entfernt, den MAVen Beteiligungsrechte einzuräumen, die mit denen von Betriebsräten vergleichbar wären.

Eine Stellungnahme des Bundesvorstands des Verbands kirchlicher Mitarbeiter (VKM) zum ARGG findet Ihr in der Anlage.

div#stuning-header .dfd-stuning-header-bg-container {background-size: initial;background-position: top center;background-attachment: initial;background-repeat: initial;}#stuning-header div.page-title-inner {min-height: 650px;}