„Diakonie stärkt unternehmerische Mitbestimmung ihrer Mitarbeitenden“- so ist ein Bericht auf der Internetseite der Diakonie Deutschland überschrieben. Das ist aus Arbeitnehmersicht natürlich sehr zu begrüßen und eine Selbstverpflichtung der diakonischen Unternehmen, die Regelungen der Mitbestimmungsgesetze aus dem weltlichen Bereich zu übernehmen (denn außerhalb von Kirche und Diakonie ist die Unternehmensmitbestimmung gesetzlich geregelt) wäre wohl nach dem demokratischen Selbstverständnis der EKD längst überfällig. So weist auch Dr. Jörg Kruttschmidt, Mitglied des Vorstands der Diakonie Deutschland, darauf hin, dass „eine verantwortungsvolle, transparente und wirtschaftliche Unternehmensführung immens wichtig“ sei, gerade „vor dem Hintergrund unseres kooperativen und konsensorientierten Leitbildes“. Die Bundeskonferenz der MAVen sieht das genauso und hat deshalb gefordert, eine entsprechende Verpflichtung zur Unternehmensmitbestimmung in die Satzung der Diakonie Deutschland aufzunehmen.
So weit wollte die Arbeitgeberseite dann aber doch nicht gehen. Sich kooperative Unternehmensführung als hehre Absicht ans Revers zu heften bedeutet offenbar nicht, dass man sich von den Arbeitnehmer/innen tatsächlich reinreden lassen muss. Hierfür reicht es, eine Verbandsempfehlung auszusprechen, was die Konferenz Diakonie und Entwicklung nun beherzt getan hat.
Statt einer satzungsmäßigen oder gar gesetzlichen Regelung haben wir nun also eine unverbindliche Meinungsäußerung der Diakonie Deutschland bekommen. Bisher hat ein Bruchteil der diakonischen Unternehmen freiwillig Arbeitnehmervertreter/innen in den Aufsichts- und Kontrollgremien zugelassen. Ob die Verbandsempfehlung nun zu einer flächendeckenden Unternehmensmitbestimmung im diakonischen Bereich führt, bleibt abzuwarten.