► am Mittwoch, 13. November 2019 ►9:30 – ca. 15:30 Uhr ► BAuA, Friedrich-Henkel-Weg 1 – 25, 44149 Dortmund
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Datenschutzgrundverordnung ist seit Ende Mai 2018 in Kraft. Wir haben das Thema immer wieder angesprochen und haben am 13.06.2019 eure Fragen dazu aufgenommen. Was hat sich geändert, was sind die Folgen? Welche Pflichten und Rechte gibt es? Wie werden Daten vernichtet? Was dürfen Dienstgeber prüfen? Welche Aufgaben hat die MAV beim Datenschutz, welche beim Mitarbeiterdatenschutz? Wer ist die verantwortliche Stelle? Was muss, was sollte die MAV tun? Welches Datenschutzgesetz gilt in der Ev. Kirche von Westfalen und welches in der Lippischen Landeskirche? Diese und weitere Fragen wollen wir versuchen am 13. November 2019 zu beantworten. Dazu haben wir den Beauftragten für den Datenschutz der EKD, Außenstelle Dortmund, Herrn Kita und Herrn Fickert von der Technologieberatungsstelle NRW (TBS) eingeladen.
Der Entwurf des ersten Kirchengesetzes zur Änderung des AGMVG der Ev. Kirche von Westfalen (EKvW) sieht im Wesentlichen redaktionelle Änderungen vor. Nicht vorgesehen ist es, von der Öffnungsklausel des § 36a Absatz 2 MVG-EKD Gebrauch zu machen. Die EKvW will abwarten, inwieweit überhaupt von dem Instrument der Einigungsstelle Gebrauch gemacht wird. Die Regelung zur Einigungsstelle gemäß MVG-EKD wird demnach am 01.01.2020 unverändert in Kraft treten. Damit wird die Mitbestimmung durch die Mitarbeitervertretung auch in Westfalen und Lippe gestärkt. Welche Auswirkungen hat diese Änderung, wie finden wir geeignete Vorsitzende und ist es sinnvoll eine ständige Einigungsstelle einzurichten. Diese und weitere Fragen wollen wir mit euch am 13.11. diskutieren.
Neben den beiden Schwerpunktthemen werden wir auch wieder Aktuelles aus den Arbeitsrechtlichen Kommissionen zur Kenntnis nehmen und besprechen. Da am 13. November auch die ARK-RWL tagt, versuchen wir einen Arbeitnehmervertreter der Arbeitsrechtlichen Kommissionen Diakonie Deutschland zur Berichterstattung einzuladen.
Auf der Tagesordnung erwarten uns somit folgende Punkte:
– Datenschutz: Aufgaben und Rolle der MAV
– Die kirchliche Einigungsstelle nach § 36a MVG-EKD
– Aktuelles aus der ARK-RWL und der ARK-DD
– Bericht der agmav Westfalen-Lippe
Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit in der MAV erforderlich sind. Die Teilnahme der MAV-Mitglieder erfolgt gemäß § 19 MVG und sollte rechtzeitig beschlossen werden. Die Teilnahme kostet 60.- € pro Person (inkl. Verpflegung). Dieser Betrag ist bei der Veranstaltung in bar zu entrichten. Die Übernahme der Kosten gem. § 30 MVG ist rechtzeitig von der MAV bei der Dienststellenleitung zu beantragen. Eine Anfahrt-Skizze findet ihr hier
Wir bitten um verbindliche Anmeldung mittels des beigefügten Vordrucks per Post, Mail oder Fax (0251 9614059) bis zum 07. November 2019.