Einladung zur Wahl des Gesamtausschusses der EKvW für den Bereich der Diakonie in Westfalen

Einladung zur Wahl des Gesamtausschusses der EKvW für den Bereich der Diakonie in Westfalen

am Mittwoch, 30. September 2026 ► 9:30 bis ca. 15:00 Uhr

BAuA, Friedrich Henkel Weg 1-25, 44149 Dortmund

Gemäß § 7 Abs. 3 Ausführungsgesetz zum Zweiten Mitarbeitendenvertretungsgesetzes der EKD der Ev. Kirche von Westfalen ist der Gesamtausschuss bis zum 30.09. des Jahres, in dem die regelmäßigen Mitarbeitendenvertretungswahlen stattfinden, neu zu bilden.

Gemäß § 2 Abs. 2 der Ausführungsverordnung zum Ausführungsgesetz werden die Mitglieder des Gesamtausschusses aus den Einrichtungen in geheimer und unmittelbarer Wahl aus der Mitte der Mitgliederversammlung gewählt.

Die Mitgliederversammlung setzt sich aus Vertreterinnen oder Vertretern aller Mitarbeitendenvertretungen aus Westfalen zusammen, deren Einrichtungsträger Mitglied im Diakonischen Werk RWL ist und deren Einrichtungen auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche von Westfalen liegen. Dazu kann jede Mitarbeitendenvertretung eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Mitgliederversammlung benennen. Zur notwendigen Mitarbeitendenvertretungstätigkeit gemäß § 19 Abs. 2 MVG gehört es also, eine Delegierte/einen Delegierten zur Mitgliederversammlung zu entsenden.

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