Informationen an die MAVen in Westfalen und Lippe

Informationen an die MAVen in Westfalen und Lippe

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

folgende Informationen haben wir auch über unseren Email-Verteiler versendet. Wenn Ihr in diesen Verteiler aufgenommen werden möchtet, schreibt bitte eine Mail an info@agmav.de oder über unser Kontaktformular.

Mitgliederversammlungen, Absage 02.12.2020, Planung 2021

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) hat uns mitgeteilt, dass der Hörsaal in Dortmund in diesem Jahr nicht mehr für Tagungen zur Verfügung steht. Wir haben uns daraufhin entschieden, die geplante Tagung am 02. Dezember 2020 abzusagen. Die aktuelle Entwicklung der Fallzahlen erlaubt es unseres Erachtens nicht, gut 120 Kolleginnen und Kollegen aus ca. 90 Einrichtungen zu einer Versammlung einzuladen. Wenn ihr Fragen zu aktuellen Entwicklungen oder Themen habt, wisst ihr wie ihr uns erreichen könnt.

Im Jahr 2021 planen wir für den 11. März, 10. Juni und 02. Dezember Mitgliederversammlungen.

Änderung der Wahlordnung zum MVG-EKD

Am 09.10.2020 hat der Rat der EKD die Wahlordnung mit Wirkung zum 01.10.2020 geändert.

Durch das Rundschreiben Nr. 15/2020 des Zentrum Recht des DW-RWL e.V. vom 19.10.2020, ist über diese Änderung informiert worden. Die Änderung entnehmt bitte dem Rundschreiben. https://www.diakonie-rwl.de/sites/default/files/newsletter/2020-10-19-rs-15-manl.pdf

Da in Westfalen und Lippe die Mitarbeitervertretungen erst Anfang 2022 neu gewählt werden, gehen wir davon aus, dass diese Änderungen uns nicht mehr betreffen werden. Sollte sich im Einzelfall abzeichnen, dass noch vor dem 30. Juni 2021 eine Wahl zur Mitarbeitervertretung notwendig und eine Mitarbeitervertretung nicht mehr im Amt sein wird, meldet euch bitte rechtzeitig bei uns. Wir sind dann ggf. gemäß § 2 Abs. 1b Satz 2 der Wahlordnung zu beteiligen.

Änderung des § 26 MVG-EKD

Sicherlich habt ihr schon zur Kenntnis genommen, dass der Rat der EKD den § 26 MVG geändert hat.

Der Satz 3 des § 26 Abs. 2 MVG lautet nun:

Die Mitarbeitervertretung kann in ihrer Geschäftsordnung bestimmen, dass die Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst werden können, sofern dabei Einstimmigkeit erzielt wird.“

Dem Satz 4 des § 26 Abs. 2 MVG, wurden folgende Sätze hinzugefügt:

„Die Teilnahme einzelner oder aller Mitglieder an Sitzungen der Mitarbeitervertretung kann im Ausnahmefall auch mittels Video- und Telefonkonferenzen erfolgen, wenn kein Mitglied der Mitarbeitervertretung unverzüglich nach Bekanntgabe der Absicht zur Durchführung der Sitzung mittels Video- oder Telefonkonferenz diesem Verfahren widerspricht. Es ist sicherzustellen, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Eine Aufzeichnung der Sitzung ist unzulässig. Mitglieder der Mitarbeitervertretung, die mittels Video- oder Telefonkonferenz teilnehmen, gelten als anwesend im Sinne des Absatzes 1 Satz 1. Vor Beginn der Sitzung hat der oder die Vorsitzende die Identität der zugeschalteten Mitglieder festzustellen und deren Namen in die Anwesenheitsliste einzutragen. § 25 gilt für Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenzen entsprechend.“

Die kritische Position der agmav Westfalen-Lippe zu dieser Änderung findet ihr unter www.agmav.de Über diese Position können wir uns leider erst im nächsten Jahr austauschen, sollten das aber auf jeden Fall noch tun.

Die Stellungnahmen der Bundeskonferenz der Mitarbeitervertretungen findet ihr unter: http://www.buko-diakonie.de und eine Stellungnahme der Arbeitnehmerinnenseite der ARK-EKD findet ihr unter: https://www.baumann-czichon.de/2020/08/19/ekd-plant-aenderung-des-mvg-ekd/

Angebot Arbeitsrecht und Kirche

Der Herausgeber der Fachzeitschrift „Arbeitsrecht und Kirche“ hat am 23.09.2020 mitgeteilt, dass der Schnelldienst von Arbeitsrecht und Kirche, der regelmäßig über aktuelle Rechtsprechung informiert, von allen Interessent/innen nun kostenlos bezogen werden kann. Wir haben diese Info schon über andere Verteiler weitergeleitet, solltet ihr diese Info noch nicht erhalten haben, könnt ihr euch unter https://www.kellnerverlag.de/auk/auk-newsletter anmelden.

Forderung der Arbeitnehmerseite der ARK RWL

Die Arbeitnehmerseite der ARK-RWL hat die Erhöhung der Entgelte für nichtärztliche Mitarbeitende beantragt. Sie sollen nach Auffassung der Arbeitnehmervertreter um 4,8%, aber mindestens um 150 € steigen. Die Entgelte der Auszubildenden sollen um 100 € erhöht werden. Die Altersteilzeitregelung soll um ein Jahr verlängert werden. Der Antrag wird in der November-Sitzung der ARK-RWL erneut beraten. Da es im Öffentlichen Dienst eine Einigung gegeben hat, gehen wir davon aus, dass, wie in der Vergangenheit, eine Übernahme dieses Abschlusses angestrebt wird. Da eine „Corona-Prämie“ nur bis Ende 2020 steuerfrei ist, ist zu hoffen, dass es im November diese Zahlung noch für den Dezember beschlossen wird.

Aktuelles aus der ARK-RWL

In ihrer Oktobersitzung hat die ARK-RWL klargestellt, dass der Tabellenwert der EG 8a Stufe 2 der Anlage 4c des BAT-KF seit dem 01.03.2020 3.004,13 € beträgt. Darüber hinaus wurde die „coronabedingte“ Änderung der Satzung der KZVK in Anwendung gebracht.

Aktuelles aus der ARK-DD

In der Sitzung am 30. September hat die ARK-DD den Beschluss gefasst, die Ausbildungsentgelte nach § 7 der Anlage 10 III rückwirkend zum 1. Juli 2020 (in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen zum 1. Oktober 2020) zu erhöhen. Sonst gibt es nichts neues

Bundeskonferenz der Gesamtausschüsse und agmaven (Buko)

Wie sich die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch die Träger auf die Gemeinnützigkeit auswirken könnte, hat die Buko rechtlich prüfen lassen und am 10.09. zur Kenntnis genommen, dass die Aufstockung auch auf 100% die Gemeinnützigkeit nicht gefährdet. Somit könnten entsprechende Dienstvereinbarungen abgeschlossen werden. Aktuell scheint dieses Ergebnis überall akzeptiert. Zudem hat es eine entsprechende Äußerung einer Wirtschaftsprüfungskanzlei und eine Klarstellung des Bundesfinanzministeriums gegeben.

Neue Website

Unsere Website, die in die Jahre gekommen war, wurde überarbeitet. Die Struktur und die Inhalte der Seite sind nun übersichtlicher und auf eine Nutzung mit dem Smartphone angepasst. Der modernere Auftritt, dass zeitgemäße Design wirkt unseres Erachtens positiver. Mit der Überarbeitung unseres Internetauftritts haben wir auch unsere E-Mail-Adresse geändert. Sie lautet nach der Umstellung: info@agmav.de  Die neue Website wird zeitnah freigeschaltet.

Viele liebe Grüße und bleibt gesund

Für die agmav Westfalen-Lippe

Steffi Linde, Max Jalaly, Ralf Hubert

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