
Werkes der Evangelischen Kirche von Westfalen
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Das ist das Archiv für die Kategorie Allgemein.
Am 23. Februar um 12:00 findet in den Betrieben in Deutschland eine Schweigeminute zum Gedenken der Naziopfer statt; aufgerufen haben dazu der DGB zusammen mit dem BDA. Den Aufruf in PDF- Format findet Ihr in der Anlage.
Aufruf DGB-BDA (78.8 KB)
Wie mittlerweile auch die evangelische Kirche bemerkt hat, neigen diakonische Betriebe mittlerweile ebenso zur Ausgliederung von Unternehmensteilen wie weltliche Arbeitgeber. Besonders beliebt scheint diese Praxis in Krankenhäusern zu sein.
Deshalb veranstaltet die Gewerkschaft ver.di am 19. und 20. April eine Fachtagung für betriebliche Interessenvertretungen zu diesem Thema. Den Flyer hierzu findet Ihr in der Anlage.
Flyer Fachtagung Servicegesellschaften (260.9 KB)
„Gott kann man nicht bestreiken“ sagt Günther Barenhoff, Vorstandssprecher der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, „Gott kann man nicht outsourcen“ entgegnen ihm Dienstnehmer/innen der Diakonie.
Im Streit um das kirchliche Arbeitsrecht und insbesondere das Streikverbot in der Diakonie zeigt sich deutlich, dass die Theologie keine exakte Wissenschaft ist; auch die Definition der Dienstgemeinschaft als unverzichtbare Wesensäußerung von Kirche und Diakonie bleibt im theologischen Lager nicht unwidersprochen: der Bonner Theologe und Ethiker Hartmut Kreß hat in einem Beitrag des Deutschlandfunks eine differenzierte Sicht der Dienstgemeinschaft dargestellt, den Beitrag findet Ihr hier:
Unter der Überschrift “Politische Gerechtigkeit, Demokratie und Wirtschaft in Einklang bringen” haben die Grünen auf ihrem Parteitag in Kiel einen Leitantrag beschlossen, dem zufolge der kirchliche Sonderweg grundsätzlich auf den engeren Bereich der Verkündigung beschränkt werden soll. Streikrecht, das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das kollektive Arbeitsrecht sollen uneingeschränkt auch bei kirchlichen Dienstgebern gelten.
Die Kirchenvertreter finden dies alles andere als lustig und zeigen sich “enttäuscht und verwundert”, dass die Grünen den Dienstnehmer/innen in Diakonie und Caritas Grundrechte zugestehen wollen, ohne vorher die Kirchen zu fragen. Die entsprechenden Berichte findet Ihr hier:
Was lange währt, wird endlich bemerkt: nachdem Kirchen und Diakonie seit Jahren auf den politisch gewollten Konkurrenzmarkt im Pflege- Betreuungs- und Erziehungssektor reagieren, indem sie ihr Selbstverwaltungsrecht als Marktvorteil nutzen, haben Bundestagsabgeordnete von den Grünen, der SPD und der Linken auf der Fachtagung in Kassel eindeutig Position bezogen.
Anders als ihre Kollegin Katrin Göring- Eckard (Grünen- MdB und Präses der Bundessynode) bewertete keiner von ihnen den Beschluss der Synode zum ARRGG samt Streikverbot als “Lehrstück der Demokratie”, sondern zutreffenderweise als Versuch, den Beschäftigten in Kirche und Diakonie Grundrechte vorzuenthalten.
Einen Bericht von der Tagung findet Ihr in der Anlage.
Bericht Kassel (802.1 KB)
Bericht von der Fachtagung 2011
Die Arbeitsgemeinschaft KDA (Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt) hat sich Gedanken zum dritten Weg gemacht und eine Broschüre verfasst, die das Thema und die damit verbundenen Probleme aus Sicht der agmav gut auf den Punkt bringt, weshalb wir uns nicht scheuen, hier Werbung dafür zu machen.
Die Broschüre zum Download findet Ihr hier:
Wer den Bericht des ZDF am 08.11.2011 zu den kirchlichen Arbeitsbedingungen und dem nun beschlossenen Streikverbot (das unter Umständen ohnehin demnächst von den weltlichen Gerichten einkassiert werden wird) verpasst haben sollte, kann ihn sich hier ansehen:
Nachdem die Synode zunächst erwogen hatte, den “dritten Weg” z.B. durch Sanktionierung von Verstößen zu stärken und das ARRGG keineswegs einfach “abzunicken” (siehe auch unseren letzten Artikel), hat sie das Gesetz nun doch beschlossen. Hier einige Berichte zum Thema: Bericht von DER WESTEN Bericht vom ZDF
Weitere Berichte findet Ihr in der Anlage.
Wirkliche Maßnahmen zur Stärkung von Mitarbeiterrechten, Sanktionen gegen Missbrauch des “dritten Wegs” o.Ä. sind zunächst offenbar auch nicht vorgesehen, allerdings wird eine unabhängige Studie zu den Arbeitsbedingungen der Diakonie- Beschäftigten “angeregt”. Gerade Dienstnehmer in der Diakonie dürften den Satz “Da müssen wir mal ganz genau hinschauen” gut kennen und wissen, was er bedeutet.
Hier noch die Einbringungsrede von Marlehn Thieme, Direktorin der Deutschen Bank, zum ARRGG: Einbringungsrede
WB_05_11_2011 (2) (50.7 KB)
Westfalenblatt vom 05.11.2011Erstes Gebot (484.3 KB)
Süddeutsche Zeitung vom 02.11.2011
Anscheinend ist die Synode doch nicht davon überzeugt, dass die Verweigerung des Streikrechts in der Diakonie einfach per Holzhammermethode entschieden werden kann: wie schon Präses Katrin Göring-Eckardt durchblicken ließ, wird dort überlegt, wie der „dritte Weg“ verbindlicher gemacht und so gestärkt werden könnte. Es ist möglich, dass ein Beschluss zum ARRGG, in dem Streiks in der Diakonie schlicht ausgeschlossen werden sollen, auf das nächste Jahr vertagt wird. Einen Bericht hierzu findet Ihr hier:
Aus Sicht der AGMAV Westfalen ist dies zwar gut gemeint, aber nicht die Lösung des Problems: auch wenn kirchliche Dienstgeber gezwungen wären, sich an die Regeln zu halten, wären diese Regeln doch letztendlich „von oben“ diktiert, weil die Dienstnehmerseite keine Möglichkeiten hätte, ihren Vorstellungen und Forderungen wirksam Nachdruck zu verleihen.
Der Streit ums kirchliche Streikrecht bzw. den “dritten Weg” beschäftigt auch zunehmend die Medien. Hier findet Ihr einen interessanten Artikel zur diesjährigen Tagung der Synode der EKD, auf der das diakonische Streikverbot kirchengesetzlich festgeschrieben werden soll: Bericht über die Synode
Im Anhang befindet sich eine Pressemitteilung der EKD, in der die Position von Katrin Göring-Eckhard, der Präses der Synode, dargestellt ist. Frau Göring-Eckhard spricht sich für die Beibehaltung des dritten Wegs aus, verurteilt allerdings scharf eventuellen Missbrauch durch ersetzende Leiharbeit u.Ä.
04 11 2011 Goering Eckh (10.7 KB)
Pressemitteilung der EKD zum dritten Weg





