Mit einer bundesweiten Unterschriftenaktion in Einrichtungen und Betrieben der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) verstärken diakonische Mitarbeitervertretungen und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Bemühungen für die Anerkennung demokratischer Grundrechte. „Wir
Resolution der Mitbestimmungskonferenz in Kassel
Am 24. Und 25.06. haben sich Vertreter/innen von ver.di, AG MAVen und Gesamtausschüssen in Kassel getroffen, um über die geplante Novellierung des MVG EKD (s. auch den vorigen Bericht) zu
ARGG und MVG werden zaghaft novelliert
Nachdem die EKD-Synode in Magdeburg 2011 zehn Forderungen zur solidarischen Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts aufgestellt hatte und das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 20.11.2012 u.A. das Recht der Gewerkschaften auf
Tarifvertrag für die Diakonie in Niedersachsen
In Niedersachsen haben in den letzten Wochen intensive Gespräche und Verhandlungen über schnelle Entgelterhöhungen und den zukünftigen Weg dorthin stattgefunden. Nun gibt es Ergebnisse. ver.di und der Marburger Bund (MB)
Abschluss in der ARK DW EKD
Die Arbeitsrechtliche Kommission des diakonischen Werks der evangelischen Kirche Deutschlands (ARK DW EKD), die die Vertragsbedingungen unserer Dienstverträge (Arbeitsvertragsrichtlinien, AVR) festlegt, hat am 17.04.2013 Beschlüsse gefasst, die bei den Mitarbeiter/innen
ver.di zieht vors Verfassungsgericht
Weil das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 20.11.2012 die Rechte der Gewerkschaften nicht ausreichend gewürdigt habe, hat die Gewerkschaft ver.di nun beschlossen, die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.
BAG-Urteil zum Streikrecht
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.11.2012 findet Ihr hier: BAG-Urteil zum Streikrecht in Kirche und Diakonie