
Werkes der Evangelischen Kirche von Westfalen
-
Das ist das Archiv für die Kategorie Allgemein.
Die Arbeitsgemeinschaft KDA (Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt) hat sich Gedanken zum dritten Weg gemacht und eine Broschüre verfasst, die das Thema und die damit verbundenen Probleme aus Sicht der agmav gut auf den Punkt bringt, weshalb wir uns nicht scheuen, hier Werbung dafür zu machen.
Die Broschüre zum Download findet Ihr hier:
Wer den Bericht des ZDF am 08.11.2011 zu den kirchlichen Arbeitsbedingungen und dem nun beschlossenen Streikverbot (das unter Umständen ohnehin demnächst von den weltlichen Gerichten einkassiert werden wird) verpasst haben sollte, kann ihn sich hier ansehen:
Nachdem die Synode zunächst erwogen hatte, den “dritten Weg” z.B. durch Sanktionierung von Verstößen zu stärken und das ARRGG keineswegs einfach “abzunicken” (siehe auch unseren letzten Artikel), hat sie das Gesetz nun doch beschlossen. Hier einige Berichte zum Thema: Bericht von DER WESTEN Bericht vom ZDF
Weitere Berichte findet Ihr in der Anlage.
Wirkliche Maßnahmen zur Stärkung von Mitarbeiterrechten, Sanktionen gegen Missbrauch des “dritten Wegs” o.Ä. sind zunächst offenbar auch nicht vorgesehen, allerdings wird eine unabhängige Studie zu den Arbeitsbedingungen der Diakonie- Beschäftigten “angeregt”. Gerade Dienstnehmer in der Diakonie dürften den Satz “Da müssen wir mal ganz genau hinschauen” gut kennen und wissen, was er bedeutet.
Hier noch die Einbringungsrede von Marlehn Thieme, Direktorin der Deutschen Bank, zum ARRGG: Einbringungsrede
WB_05_11_2011 (2) (50.7 KB)
Westfalenblatt vom 05.11.2011Erstes Gebot (484.3 KB)
Süddeutsche Zeitung vom 02.11.2011
Anscheinend ist die Synode doch nicht davon überzeugt, dass die Verweigerung des Streikrechts in der Diakonie einfach per Holzhammermethode entschieden werden kann: wie schon Präses Katrin Göring-Eckardt durchblicken ließ, wird dort überlegt, wie der „dritte Weg“ verbindlicher gemacht und so gestärkt werden könnte. Es ist möglich, dass ein Beschluss zum ARRGG, in dem Streiks in der Diakonie schlicht ausgeschlossen werden sollen, auf das nächste Jahr vertagt wird. Einen Bericht hierzu findet Ihr hier:
Aus Sicht der AGMAV Westfalen ist dies zwar gut gemeint, aber nicht die Lösung des Problems: auch wenn kirchliche Dienstgeber gezwungen wären, sich an die Regeln zu halten, wären diese Regeln doch letztendlich „von oben“ diktiert, weil die Dienstnehmerseite keine Möglichkeiten hätte, ihren Vorstellungen und Forderungen wirksam Nachdruck zu verleihen.
Der Streit ums kirchliche Streikrecht bzw. den “dritten Weg” beschäftigt auch zunehmend die Medien. Hier findet Ihr einen interessanten Artikel zur diesjährigen Tagung der Synode der EKD, auf der das diakonische Streikverbot kirchengesetzlich festgeschrieben werden soll: Bericht über die Synode
Im Anhang befindet sich eine Pressemitteilung der EKD, in der die Position von Katrin Göring-Eckhard, der Präses der Synode, dargestellt ist. Frau Göring-Eckhard spricht sich für die Beibehaltung des dritten Wegs aus, verurteilt allerdings scharf eventuellen Missbrauch durch ersetzende Leiharbeit u.Ä.
04 11 2011 Goering Eckh (10.7 KB)
Pressemitteilung der EKD zum dritten Weg
Die Versammlung der AGMAV Westfalen befasste sich auch mit den Überlegungen der Westfälischen Landeskirche, einen Gesamtausschuss / eine AGMAV gemäß § 54 MVG rechtlich zu legitimieren. Es gibt verschiedene Erwartungen und Anforderungen, die im Gespräch mit den zuständigen Stellen thematisiert werden sollen.
Die AGMAV hat sich als „Selbsthilfeorganisation“ vor 15 Jahren am 06. Dezember 1996 gegründet. Der Vorstand und die Versammlung begrüßen daher ausdrücklich die nun bekannt gewordenen Überlegungen der Kirchenleitung, die AGMAV /den Gesamtausschuss nun zu etablieren.
In der nächsten Versammlung wird der aktuelle Stand in der Sache beraten.
Harald Schliemann, früherer Thüringer Justizminister und derzeitiger Präsident des Kirchengerichtshofes der EKD, war Referent bei der Versammlung der AGMAV.Westfalen in Dortmund. Er äußerte sich in Sinne seiner früheren Aussagen politisch zur Zukunft des Dritten Weges: „Selbst gesetzte Ziele und Anforderungen müssen Kirche und Diakonie einhalten, sonst gefährden sie die Fortbestand des kirchlichen Arbeitsrechts.“
Im Kontext verschiedener Entscheidungen des KGH wurde er dazu befragt, wie er die Zukunftsaussichten des Dritten Weges beurteile: Das Verfahren der Kirchen gegen ver.di vor dem BAG sei offen und müsse abgewartet werden. Schon heute gäbe es einige politische Entwicklungen in Kirche und Diakonie, die geeignet wären, das Kommissionsmodell zu kritisieren. Kirche und Diakonie hätten selber dafür zu sorgen, dass die von ihnen in Anspruch genommenen Sonderwege auch von allen eingehalten – und nicht anderweitig umgangen würden!
Harald Schliemann beantwortete auch Fragen zu den kirchengerichtlichen Entscheidungen, mit denen die Aufgaben der MAV zu tarifpolitischen Fragen eingegrenzt werden könnten.
Roland Brehm stellte als Sprecher für den AGMAV-Vorstand nochmals fest, dass die Mitarbeitervertretungen natürlich weiterhin – mindestens wenn die Belegschaft dazu Fragen hat – in Betriebsversammlungen das System Dritter Weg erklären und kommentieren werden. Auch die letzten Entscheidungen des KGH der EKD haben belegt, dass zum Beispiel die Mitarbeitervertretung durchaus sogar ein Beurteilungsrecht hat, ob das richtige Arbeitsrecht durch den diakonischen Arbeitgeber für die Einrichtung ausgewählt wurde.
Zahlreiche Diskussionsbeiträge in der Veranstaltung verdeutlichten, dass viele Träger auch in der Diakonie sich zu großen „Konzern-ähnlichen Großunternehmen“ zusammenschließen, die den „Sozialmarkt“ massiv bestimmen wollen. Mitarbeitervertreter kritisieren, dass nicht immer die von der Diakonie selbst gesetzten Prinzipien (Präses Schneider: Ein Lohn zum Leben!) eingehalten werden. Es wurde nochmals darauf hingewiesen, dass die Forderung der Gewerkschaften sinnvoll ist, für die gesamte Sparte Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege einen einheitlichen Tarifvertrag im Sinne einer „Wettbewerbsordnung“ abzuschließen, wenn man der weiteren Abwertung der sozialen Hilfefelder – und der darin tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirkungsvoll entgegen wirken will.
AGMAV befürwortet Ausstieg aus dem Dritten Weg – Demo für das Streikrecht am 4.11.2011
Auf einem Versammlung der Westfälischen MAVen am 26. Oktober 2011 in Dortmund wurde die kritische Haltung gegenüber dem System „Dritter Weg“ erneut bestätigt. „Die Gesetzesvorhaben zur Einführung eines „Arbeitsrechtsregelungs-Grundsätze-Gesetzes“ durch die Synode der EKD belegen die Schwachstellen des Systems Dritter Weg, denn ohne es gibt es ja offenbar keine rechtliche Basis für die Existenz der AVR-Kommission. „Der geplante Ausschluss von Arbeitskampf per Gesetz trägt in der Praxis nichts aus – es ist lediglich ein Affront an die Gewerkschaften!“, so Berno Schuckart- Witsch, zuständiger ver.di-Sekretär aus Berlin.
Schuckart- Witsch und der vkm- Vorsitzende aus RWL, Detlef Becker, berichteten von einer Anhörung zu dem geplanten Gesetz bei der EKD vor wenigen Wochen: Alle in der Anhörung befragten Arbeitnehmerverbände und –Organisationen lehnen den Gesetzesentwurf ab. Dieses Votum wird aber vermutlich keine Berücksichtigung finden – nach Auskunft der Verbandsvertreter besteht offensichtlich auf Seiten der EKD keine Bereitschaft, ernsthaft die Arbeitnehmerinteressen mit einzubeziehen.
Für den AGMAV Vorstand forderte Roland Brehm die Arbeitnehmervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission auf, ihre weitere Mitarbeit zu überprüfen: „Ihr habt versprochen, dieses System dann nicht weiter mitzutragen, wenn ihr feststellt, dass Arbeitnehmerrechte nicht ernsthaft vertreten werden können – die nun geplanten neuen Regeln für das System dritter Weg sind auch eine Zumutung für alle Arbeitnehmervertreter.“
Im Vorfeld der EKD-Synode in Magdeburg findet eine Demonstration am 04. November statt, die sich gegen die Verabschiedung des Gesetzes wendet! Die Versammlung fordert zur Unterstützung und Teilnahme auf!
Der Entwurf des „Arbeitsrechtsregelungs-Grundsätze-Gesetzes“ findet Ihr in der Anlage, ebenso eine rechtliche Stellungnahme und Bewertung von ver.di dazu.
Die Synode der EKD hat die erste Lesung des Gesetzentwurfes am 6. November auf der Tagesordnung.
ARGG_Diakonie_EKD_Entwurf_Endstand (63.7 KB)
Arbeitsrechtsregelungs- Grundsätzegesetz (Entwurf)Stellungnahme von ver.di zum ARRGG (96.4 KB)
Stellungnahme von ver.di zum ARRGG
Bei der diesjährigen Synode der Ev.Kirche in Deutschland steht ein "Arbeitsrechts- regelung-Grundsätze-Gesetz" zur Beschlussfassung an. Primär soll es zunächst für die Arbeit der zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission eine in dieser Form fehlende rechtlich Basis schaffen. Diese zentrale Kommision gestaltet die "Arbeitsvertragsrichtlinien AVR.Diakonie".
Gleichzeitig soll in dem Gesetz jeglicher Arbeitskampf (konkret: das Streikrecht) ausgeschlossen werden.
Ob das in dieser Form überhaupt rechtliche Wirkung entfaltet, weil es ggf. in die grundgesetzlich geschützten Rechte der betroffenen Arbeitnehmer eingreift, ist noch zu bewerten. Das offensive Einbringen dieses Gesetzesentwurfs vor dem Kirchenparlament ist allerdings auch eine erneute Brüskierung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Diakonie und offensichtlich ein weiterer verzweifelter Versuch, den dritten Weg noch zu retten.
Gegen das Vorhaben der Synode wird am 4.November 12 Uhr in Magdeburg demonstriert. Dazu rufen die Dachverbände der AGMAVen - das ist die Bundeskonferenz / buko -gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di auf.
"Jegliches hat seine Zeit, ..."...und die ist dann manchmal auch vorbei, -wohl auch für den inzwischen fast 40 Jahre alten kircheneigenen Weg in der Arbeitsrechtssetzung.
Aufruf Demo Magdeburg 4.11.2011 (557.4 KB)
Harald Schliemann, Präsident des Kirchengerichtshofs (KGH.EKD), hat seine Teilnahme an der AGMAV-Tagesfortbildung am Mitwoch, 26.Oktober 2011 in Dortmund zugesagt.
"Aktuelle Rechtsprechung" und "dritter Weg am Scheideweg" werden die Themenschwerpunkte sein.
Im Fokus stehen dabei etwa die Entscheidungen des KGH zu den Aufgaben der MAV in Zusammenhang mit Tariffragen und zur Untersagung eigener Arbeitsrechtlicher Kommissionen für einzelne Diakonische Träger. Diese Entscheidungen sind besonders interessant vor dem Hintergrund der Klage einzelner evangelischer Landeskirchen gegen die Gewerkschaft ver.di vor dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel grundsätzlich Arbeitskampfmittel zu untersagen. Weitere Entwicklungen im kirchlichen Gesetzgebungsverfahren und im Arbeitsrecht spitzen die Frage nach der Legitimation und Akzeptanz des kircheneigenen "dritten wegs" in der Arbeitsrechtssetzung wie nie zuvor zu.
Auch zu diesen Fragen ist der frühere thüringer Justizminister und ehemalige Vorsitzende Richter am BAG Harald Schliemann Insider. Er ist seit einigen Jahren Vorsitzender der Arbeitsrechtlichen Schiedskommission in Rheinland-Westfallen-Lippe für den BAT-KF.



