Mit vermeintlich einfachen Erklärungen und Halbwahrheiten zu hochkomplexen politischen Themen versuchen Rechtsextremisten Mitmenschen zu manipulieren. Mit Hass und Lügen versuchen sie gesellschaftlichen Einfluss zu gewinnen. Die agmav Westfalen-Lippe wendet sich
Einladung zur Mitgliederversammlung
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu den Aufgaben der agmav Westfalen-Lippe gehört es, den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitervertretungen zu fördern und damit die Mitarbeitervertretungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
Bericht von der Mitgliederversammlung am 14.02.2024
Die agmav Mitgliederversammlung fand am 14.02. in der BAUA in Dortmund statt. Wenn zu anderen Mitgliederversammlungen unter 100 Personen anwesend waren, so konnten wir uns im Februar über 180 Teilnehmende
Einladung zur Mitgliederversammlung
Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat am 05. Dezember 2023 Änderungen im Mitarbeitervertretungsgesetz beschlossen. Das neue MVG findet Ihr unter: https://www.kirchenrecht-ekd.de/document/28404 Um die Änderungen zur Kenntnis zu nehmen,
Ver.di-Petition: Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte
Seit Jahren steht das „kirchliche Arbeitsrecht“ mit seinen Ausnahmen und Besonderheiten im Fokus der Mitarbeitervertretungen und Gesamtausschüsse. Seit einigen Jahren auch der Medien und nun der Politik. Die Regierungskoalition hat
Einladung zur Mitgliederversammlung
Dem von vielen Mitarbeitervertreter:innen geäußerten Wunsch, auf einer der nächsten Tagungen das Thema Arbeitszeit und Dienstplangestaltung aufzugreifen, wollen wir mit unserer Tagung am 24. Mai 2023 entsprechen. Im Anhang findet
Soli Erklärung der buko
Da der TVöD Leitwährung für die kirchlichen Tarifverträge und Tarife (allgemeine Geschäftsbedingungen) sind, hat die Bundeskonferenz der Gesamtausschüsse und Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen ihre Solidarität mit den aktiven Kolleg:innen der Gewerkschaft
Rechtsstreit endet mit Vergleich!
Das von der agmav Westfalen-Lippe eingeleitete Verfahren gegen die Ev. Kirche von Westfalen wegen der Verletzung des Anhörungsrecht und des Rechts zur Abgabe einer Stellungnahme nach § 55c und d